Vernehmlassung zum Teilzonenplan Hädler
Geeigneter Standort für Neubau
Der Stadtrat und das Bundesamt für Migration erachten den geplanten Standort im Gebiet Hädler als geeignet. Im betroffenen Gebiet können Synergien optimal genutzt werden. Zudem ist aufgrund der steigenden Gesuche eine Erweiterung des heutigen EVZ notwendig. Die Zahl der Betten soll auf maximal 390 erhöht werden. Das Transitzentrum (TZ) an der Bleichemühlistrasse ist für eine Maximalbelegung von 208 Bettenplätzen ausgelegt. Im Gebiet Hädler hat es genügend Fläche, um Einrichtungen zu schaffen, damit die Asylsuchenden sich in ihrer Freizeit beschäftigen können. Dadurch werden die Asylsuchenden mehr von ihrer Freizeit im EVZ verbringen und weniger die Innenstadt besuchen. Die Stadt Altstätten hat das Bundesamt für Migration unter anderem beauftragt, ein Konzept zur Beschäftigung der Asylsuchenden zu erarbeiten.
Tauschgeschäft
Das Grundstück im Gebiet Hädler liegt im heute rechtskräftigen Zonenplan in der Landwirtschaftszone und befindet sich vollständig im Eigentum der Stadt Altstätten. Die Landwirtschaftszone soll in Zone für öffentliche Bauten und Anlagen umgezont werden. Das Bundesamt für Migration ersucht die Stadt Altstätten um den Verkauf von mindestens 20'000 m2 ab dem Grundstück Nr. 3411. Im Gegenzug soll der Stadt Altstätten das Grundstück Nr. 4200 mit rund 5'031 Quadratmeter an der Bleichemühlistrasse zum Kauf angeboten werden (heutiges EVZ). Nach dem Landabtausch soll zugunsten der Stadt Altstätten 6‘000‘000 Franken verbleiben.
Teilzonenplan
Der Teilzonenplan Hädler wurde vom 4. Oktober 2011 bis 2. November 2011 öffentlich aufgelegt. Es sind wenige Einsprachen eingegangen. Das Referendumsverfahren wird nach Abschluss der Einspracheverfahren durchgeführt.
Flankierende Massnahmen
Für das Bauvorhaben und vor allem für den Betrieb des neuen EVZ sind vom BFM flankierende Massnahmen nötig. Der Stadtrat hat an der Sitzung vom 24. November 2011 beschlossen, bereits heute eine Vernehmlassung über flankierende Massnahmen, welche beim BFM verlangt werden sollen, durchzuführen.
Vernehmlassung
Die Bevölkerung, die örtlichen Parteien und verschiedene Organisationen werden eingeladen, sich zu diesen flankierenden Massnahmen zu äussern und auch Ergänzungen einzubringen. Im Weiteren interessiert den Stadtrat die Meinung, ob die Verhandlungen mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft betreffend Verkauf von mindestens 20‘000 m2 ab Grundstück Nr. 3411 und Kauf von 5‘031 m2 (Grundstück Nr. 4200) weitergeführt werden sollen. Dazu dient eine separate Antwortkarte. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis 29. Januar 2012. Eingaben sind an das Bauamt Altstätten, Rathausplatz 2, 9450 Altstätten, zu richten. Der Vernehmlassungsbericht sowie die Antwortkarte sind auf der städtischen Website www.altstaetten.ch (Rubrik Dienstleistungen Stadt / Publikationen, Merkblätter) einsehbar oder bei der Stadtkanzlei Altstätten telefonisch zu beziehen (Telefon 071 757 77 04).
Beilagen:
- Vernehmlassungsbericht
- Antwortkarte
Link zu den Beilagen:
http://www.altstaetten.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/welcome.php?dienst_id=23715