4. Mai 2015
Im Gebiet Hädler soll als Ersatz des heutigen Empfangs- und Verfahrenszentrums (EVZ) an der Bleichemühlestrasse ein Zentrum des Bundes erstellt werden. Mit dem Bund konnte Einigkeit über den Kaufpreis erzielt werden. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger werden an der Urne darüber entscheiden, sobald das Betriebskonzept vertraglich geregelt ist. Der Teilzonenplan Hädler muss vorgängig dem Referendum unterstellt werden.
Die Standortplanung für künftige Zentren des Bundes in der Region Ostschweiz ist abgeschlossen. Das Bundesamt für Migration hat sich für die beiden Standorte Kreuzlingen und Altstätten entschieden. Im Rahmen der Neustrukturierung des Asylbereichs werden an den beiden Standorten 700 Unterkunftsplätze entstehen, davon 390 in Altstätten. Eine Absichtserklärung über die Neustrukturierung des Asylbereichs wird von den beteiligten Kantonen, dem Bund und den beiden Standorten Altstätten und Kreuzlingen unterzeichnet.

In Altstätten soll in einem Neubau im Gebiet Hädler ein Zentrum des Bundes vorwiegend für die Durchführung von Asylverfahren entstehen. Es werden maximal 390 Asylsuchende untergebracht und ca. 110 Arbeitsplätze errichtet. Der Bund sichert der Stadt vertraglich zu, dass die Personenzahl auf maximal 390 beschränkt und kein weiteres Asylzentrum in Altstätten geführt wird. Gestützt auf die Ergebnisse der Vernehmlassung bei der Altstätter Bevölkerung und den Parteien vom Dezember 2011 bis Januar 2012 wurden die Verhandlungen mit dem Bund weitergeführt. In der Zwischenzeit hat sich die Stadt Altstätten mit dem Bund über den Verkaufspreis einigen können. Für das Grundstück 3411 im Hädler beträgt die vereinbarte Kaufsumme 6.1 Mio. Franken. Für das heutige Grundstück des EVZ an der Bleichemühlestrasse 6 erhält die Stadt Altstätten ein Kaufsrecht im Betrag von 1.55 Mio. Franken.

Ein Bundeszentrum innerhalb des Kantons führt zu einer Reduktion des kantonalen Kontingents von Asylsuchenden; davon profitieren auch alle Gemeinden, indem die Anzahl der aufzunehmenden Asylsuchenden in den St. Galler Gemeinden reduziert wird. Die VSGP unterstützt die Beschleunigung des Asylwesens und die damit einhergehenden Infrastrukturanpassungen. Aufgrund der Entlastungswirkung stellt die VSGP der Stadt Altstätten einen massgebenden Beitrag von voraussichtlich 1.45 Mio. Franken nach Eröffnung des Zentrums des Bundes zur Verfügung. Zudem wird der Stadt zugesichert, dass aus diesem kantonalen Kontingent von Altstätten keine Asylsuchenden aufzunehmen sind. Beides wird vor der Urnenabstimmung vertraglich geregelt.

Damit das Grundstück überbaut und verkauft werden kann, ist die Rechtskraft der Einzonung „Teilzonenplan Hädler“ nötig. Der Teilzonenplan wird dem Referendum unterstellt.

Über den Verkauf des Grundstücks im Hädler werden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger an der Urne entscheiden können. Die Urnenabstimmung wird jedoch erst stattfinden, wenn auch das Betriebskonzept (flankierende Massnahmen) vertraglich geregelt ist.

Für die Begleitung und Unterstützung des Stadtrates bei der Verhandlung des Betriebskonzeptes wird eine Begleitgruppe gebildet. Diese Gruppe wird aus Vertretern der Bevölkerung, Wirtschaft, Politik und Verwaltung bestehen.