Absolutes Feuerwerk- und Feuerverbot im Kanton St. Gallen

31. Juli 2018
Im Kanton St. Gallen gilt ab sofort bis auf Widerruf ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot. Es ist im ganzen Kantonsgebiet verboten, Feuer im Freien zu entfachen und Feuerwerk zu zünden. Dazu zählen auch Holzkohlegrills und das Wegwerfen von brennenden Zigarettenstummeln und Streichhölzern.

Im Kanton St. Gallen wie auch in anderen Kantonen herrscht aktuell eine grosse Trockenheit. Die Niederschlagsmengen liegen seit Frühling 2018 zum Teil massiv unter dem jährlichen Durchschnitt, was zu einer tiefen Wasserführung in Oberflächengewässer führt. Ebenso sind die Temperaturen im Juni und Juli über dem jahreszeitlichen Mittel. Das langanhaltende Hoch führt seit längerem zu einer stabilen Wetterlage. Vereinzelt und lokal gab es Gewitter. Die hohe Temperatur, die tiefe Niederschlagsmenge und der Wind haben die Wald- und Flurböden ausgetrocknet. Die Brandgefahr auf Feldern, Wiesen, im Wald und in Gärten ist deshalb sehr gross. Funkenflug eines Feuers, brennende Streichhölzer oder unachtsam weggeworfene Raucherwaren sowie Feuerwerkskörper können ein Feuer entfachen und zu einem grossen Schadenereignis führen. Die Langzeitprognosen kündigen keine Veränderung der Wetterlage bis Mitte August an. Dies wird die allgemeine Brandgefahr eher verschärfen als entspannen. Der Kanton St. Gallen hat Freitagmittag, 27. Juli 2018, ein zu Wochenbeginn erlassenes Feuer- und Feuerwerkverbot im Wald und in Waldesnähe bestätigt. Der Kantonale Führungsstab hat am Montag, 30. Juli 2018 beim Vorsteher des Sicherheits- und Justizdepartement ein absolutes Feuer- und Feuerwerkverbot beantragt.

Der Kanton St. Gallen erlässt nun ein generelles Feuer- und Feuerwerksverbot im Freien. Mit dieser Verfügung ist es strikte untersagt, Feuer im Freien zu entfachen, Raucherwaren unachtsam wegzuwerfen sowie Feuerwerk jeglicher Art zu entzünden. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen. Die genannten Verbote gelten ab sofort bis auf Widerruf.