Landumlegung Donner-Biser-Blatten
Die Bodenbewertung im alten und neuen Stand enthält bei den Grundstücken entlang der Bachläufe Wertverminderungen im Umfang des gesetzlichen Gewässerabstandes bzw. der geplanten Abstandslinien. Die neu vorgesehene Änderung der Wertverminderungsflächen im neuen Parzellenstand beruht auf einer geringen Verschiebung des Birerbachs und auf einer Verlegung des heute in einer Eindolung verlaufenden unteren Teils des Biserbachs.
Diese Anpassung der Wertverminderung führt zu einer Veränderung der neuen Bodenwerte der Parzellen, welche an diese Bachstrecken anstossen. Dies hat - weil die Landumlegung ein zusammenhängendes Ganzes bildet - eine Auswirkung auf die ganze Bodenbewertungssituation im neuen Bestand und infolge dessen auf die Kostenverteilung unter den kostenpflichtigen Grundstücken. Es wurde deshalb eine öffentliche Auflage dieser Änderung notwendig.
Die Auflage erfolgt im Rathaus Altstätten, Bauamt, 3. Obergeschoss, Planauflageraum, in der Zeit vom 24. November 2009 bis 23. Dezember 2009. Innert der Auflagefrist kann gegen die Änderungen beim Stadtrat Einsprache erhoben werden. Gegenstand von allfälligen Einsprachen können lediglich die erwähnten, veränderten Punkte sein. Gegen die Planungsunterlagen der zweiten Auflage können keine Einsprachen mehr erhoben werden.