20. November 2009
Für das Baugebiet Donner-Biser-Blatten führt die Stadt Altstätten eine Landumlegung durch. Betroffen ist eine Fläche von 90'000 m2. Anlässlich der zweiten öffentlichen Auflage der Planungsgrundlagen wurde durch eine Einsprecherin die Bodenbewertung bemängelt. Dabei handelt es sich um die Wertverminderung wegen Bachanstosses beim Birerbach und beim neu geplanten Unterlauf des Biserbachs. Dieser Einwand veranlasst den Stadtrat zu einer Änderung an den Planunterlagen der Landumlegung.
Die erste öffentliche Auflage der Planungsgrundlagen der Landumlegung Donner-Biser-Blatten erfolgte im Mai 2007 und die zweite öffentliche Auflage – mit der verschiedene Änderungen vorgenommen wurden – im Mai 2009. Gegen das Teilzonen-, Landumlegungs- und Erschliessungsprojekt sind in beiden Auflagen mehrere Einsprachen eingegangen.

Die Bodenbewertung im alten und neuen Stand enthält bei den Grundstücken entlang der Bachläufe Wertverminderungen im Umfang des gesetzlichen Gewässerabstandes bzw. der geplanten Abstandslinien. Die neu vorgesehene Änderung der Wertverminderungsflächen im neuen Parzellenstand beruht auf einer geringen Verschiebung des Birerbachs und auf einer Verlegung des heute in einer Eindolung verlaufenden unteren Teils des Biserbachs.

Diese Anpassung der Wertverminderung führt zu einer Veränderung der neuen Bodenwerte der Parzellen, welche an diese Bachstrecken anstossen. Dies hat - weil die Landumlegung ein zusammenhängendes Ganzes bildet - eine Auswirkung auf die ganze Bodenbewertungssituation im neuen Bestand und infolge dessen auf die Kostenverteilung unter den kostenpflichtigen Grundstücken. Es wurde deshalb eine öffentliche Auflage dieser Änderung notwendig.

Die Auflage erfolgt im Rathaus Altstätten, Bauamt, 3. Obergeschoss, Planauflageraum, in der Zeit vom 24. November 2009 bis 23. Dezember 2009. Innert der Auflagefrist kann gegen die Änderungen beim Stadtrat Einsprache erhoben werden. Gegenstand von allfälligen Einsprachen können lediglich die erwähnten, veränderten Punkte sein. Gegen die Planungsunterlagen der zweiten Auflage können keine Einsprachen mehr erhoben werden.