5. Februar 2010
Wer einen mehr als fünf Monate alten Hund hält, hat ihn gestützt auf das kantonale Hundegesetz zu lösen und der zuständigen Gemeinde zu melden. Für eine Hundelösung in Altstätten ist das Frontoffice zuständig.
Gestützt auf diese Meldungen stellt das Frontoffice die Hundetaxe jährlich in Rechnung. Deshalb benötigt das Frontoffice Informationen, ob Hunde noch gehalten werden. Eine persönliche Vorsprache beim Frontoffice ist denkbar, aber nicht mehr notwendig. Sie melden Veränderungen per Telefon direkt an die Nummer 071 757 77 20, per E-Mail an einwohneramt@altstaetten.ch oder schriftlich an das Frontoffice, Rathausplatz 2, 9450 Altstätten. Ab 1. Januar 2010 verzichtet die Stadt Altstätten auf die Abgabe einer Hundemarke.



Registrierung

Die Seuchenverordnung des Bundes schreibt vor, dass alle Hunde mittels eines Mikrochips gekennzeichnet und in der zentralen Datenbank ANIS (Animal Identity Service) registriert sein müssen.

Die Kennzeichnung der Hunde mittels Mikrochip und die Registrierung in der Datenbank ermöglichen in Seuchenfällen, bei Beissunfällen sowie bei entlaufenen, verwahrlosten oder ausgesetzten Hunden eine einfache und rasche Abklärung des Tierhalters. Die Tierärzte und die Polizeistationen verfügen über entsprechende Lesegeräte.

Hunde müssen bis spätestens 3 Monate nach der Geburt mit einem Mikrochip versehen sein. Bei der Neulösung benötigt das Frontoffice die Chip- oder die Tattoonummer.

Änderungen von Personalien, Adressänderungen, Besitzerwechsel oder der Tod eines Hundes sind nach der Registrierung auch der ANIS, Morgenstrasse 123, 3018 Bern, Telefonnummer 031 371 35 30 oder per E-Mail an: info@anis.ch, zu melden.



Tierschutz

Seit Oktober 2008 wird das neue Tierschutzgesetzt des Bundes angewendet. Es schreibt vor, dass jedermann, der einen neuen Hund erwerben oder erhalten will, einen sogenannten Sachkundennachweis erbringen muss. Für den Sachkundenachweis ist ein entsprechender Kurs zu absolvieren. Informationen finden sie im Internet unter www.skn-kurse.ch ; www.bvet.admin.ch (Tiere richtig halten); und www.skg.ch.

Für weitere Fragen steht das Frontoffice der Stadt Altstätten, Rathausplatz 2, 9450 Altstätten, Telefonnummer 071 757 77 20 gerne zur Verfügung.