Hundelösung
Registrierung
Die Seuchenverordnung des Bundes schreibt vor, dass alle Hunde mittels eines Mikrochips gekennzeichnet und in der zentralen Datenbank ANIS (Animal Identity Service) registriert sein müssen.
Die Kennzeichnung der Hunde mittels Mikrochip und die Registrierung in der Datenbank ermöglichen in Seuchenfällen, bei Beissunfällen sowie bei entlaufenen, verwahrlosten oder ausgesetzten Hunden eine einfache und rasche Abklärung des Tierhalters. Die Tierärzte und die Polizeistationen verfügen über entsprechende Lesegeräte.
Hunde müssen bis spätestens 3 Monate nach der Geburt mit einem Mikrochip versehen sein. Bei der Neulösung benötigt das Frontoffice die Chip- oder die Tattoonummer.
Änderungen von Personalien, Adressänderungen, Besitzerwechsel oder der Tod eines Hundes sind nach der Registrierung auch der ANIS, Morgenstrasse 123, 3018 Bern, Telefonnummer 031 371 35 30 oder per E-Mail an: info@anis.ch, zu melden.
Tierschutz
Seit Oktober 2008 wird das neue Tierschutzgesetzt des Bundes angewendet. Es schreibt vor, dass jedermann, der einen neuen Hund erwerben oder erhalten will, einen sogenannten Sachkundennachweis erbringen muss. Für den Sachkundenachweis ist ein entsprechender Kurs zu absolvieren. Informationen finden sie im Internet unter www.skn-kurse.ch ; www.bvet.admin.ch (Tiere richtig halten); und www.skg.ch.
Für weitere Fragen steht das Frontoffice der Stadt Altstätten, Rathausplatz 2, 9450 Altstätten, Telefonnummer 071 757 77 20 gerne zur Verfügung.