20. November 2020
Altstätten –Ende Oktober hat der Bundesrat Versammlungen mit mehr als 50 Teilnehmenden verboten, davon ausgenommen sind Versammlungen der Legislativen. Die Stadt und die Schule führen am Donnerstag, 26. November ihre Bürgerversammlungen entsprechend mit einem Schutzkonzept durch.

Im Frühjahr hat der Bundesrat zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus einen Lockdown verfügt. Diverse Bürgerversammlungen konnten nicht durchgeführt werden, unter anderem auch diejenige der Schule und Stadt Altstätten. Die Jahresrechnungen 2019 wurden damals an der Urne beschlossen.

 

Am 29. Oktober hat der Bundesrat Versammlungen mit mehr als 50 Teilnehmenden wieder verboten. Davon ausgenommen sind jedoch ausdrücklich Versammlungen der Legislative auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Ebene.

 

Traktanden an den Bürgerversammlungen

Die Oberstufe und die Primarschule Altstätten beschliessen an der Bürgerversammlung das Budget und Finanzbedarf 2021, die Stadt Altstätten beantragt die Genehmigung des Budgets 2021, die Steueransätze für die Gemeindesteuern von 122 Prozent sowie für die Grundsteuern von 0,8 Promille. Zudem entscheiden die Stimmberechtigten über die Entwidmung und den Verkauf des Hauses Utz an die Schule sowie über die Volksmotion «für eine lebendige Altstadt».

 

Verleihung Anerkennungspreis

Im Anschluss an die Bürgerversammlung wird der Anerkennungspreis der Stadt Altstätten verliehen. Grundsätzlich findet die Verleihung im Frühjahr mit einem Apéro statt. Aufgrund des Ausfalls der Bürgerversammlung im Frühjahr konnte sie nicht durchgeführt werden. Die Stadt Altstätten verzichtet aufgrund der geltenden Massnahmen auf einen Apéro.

 

Schutzkonzept

Die Stadt Altstätten hat ein Schutzkonzept für die Durchführung der Bürgerversammlungen erstellt und mit dem Kantonsarztamt St. Gallen abgesprochen. Die Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus ist der Stadt und der Schule Altstätten wichtig. Darum wird über die wichtigsten Punkte des Schutzkonzepts informiert.

 

Die Teilnehmenden wurden in der Medienmitteilung sowie im Inserat aufgefordert, sich anzumelden. Die Stadtkanzlei erstellt hierzu eine Teilnehmerliste mit Kontaktdaten. Die Teilnehmenden werden Sektoren zugewiesen, in welchen sie einen Sitzplatz zugeteilt erhalten. Die Sitzplätze sind im 1,5 Meter-Abstand aufgestellt. Es gilt eine generelle Maskenpflicht. Personen ohne Maske werden dazu angehalten, ein entsprechendes Arztzeugnis vorzuweisen. Ansonsten wird der Zutritt in die Turnhalle Schöntal verweigert. Die Mitarbeitenden der Stadt Altstätten sowie die Stimmenzählenden sind dafür besorgt, dass die Massnahmen wie Maskenpflicht und Abstand eingehalten werden. Die Türöffnung ist bereits um 18.45 Uhr, damit bei der Registrierung der Abstand eingehalten und die Bürgerversammlungen pünktlich beginnen kann.

 

Anmeldung

Für die Anmeldung werden Name, Wohnort, Telefonnummer und Mailadresse benötigt. Bitte melden Sie sich bei der Stadtkanzlei (Tel. 071 757 77 04 oder kanzlei@altstaetten.ch).

 

Die Stadt und die Schule Altstätten danken den Stimmberechtigten für Ihr Verständnis und freuen sich, trotz der besonderen Lage, viele Interessierte zu begrüssen.