19. März 2010
Der Stadtrat Altstätten beabsichtigt, ein Polizeireglement zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung zu erlassen. Mit einem zeitgemässen und auf Altstätten zugeschnittenen Reglement wird die Grundlage für die Erfüllung der städtischen Polizeiaufgaben, die Arbeit der Sicherheitskräfte und der Stadtverwaltung geschaffen.
Sowohl der Kanton als auch die Gemeinden haben Aufgaben im Dienst der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu erfüllen.

Die Stadt Altstätten verfügt zurzeit über kein Polizeireglement.

In der Altstadt und der Vorstadt von Altstätten befinden sich zurzeit 37 Restaurants, Bars und Clubs. Ihr Ziel ist es, den Betrieb wirtschaftlich zu führen. Dabei werden die Bedingungen und Auflagen der Stadt von einem Teil der Patentinhaberinnen und Patentinhaber nicht eingehalten.

In der Altstadt wohnen mehrere hundert Personen. Ihr berechtigtes Anliegen und Recht ist es, auch an den Wochenenden ruhig schlafen zu können.

Der Stadtrat verfolgt in Bezug auf Ruhe und Ordnung im Wesentlichen folgende Ziele:

• Die Sicherheit im öffentlichen Raum und das persönliche Wohlbefinden der Einwohnerinnen und Einwohner sind gewährleistet.
• Der Stadtrat erlässt geeignete Massnahmen, um den Schutz der Bevölkerung zu sichern.
• Der Stadtrat schafft die notwendigen Rahmenbedingungen, damit sich die Menschen in Altstätten frei bewegen können und keine Angst vor Gewalt und Übergriffen haben. Die Massnahmen haben sowohl präventiven als auch repressiven Charakter.
• In der Altstadt wird die Nachtruhe gewährleistet.
• Die Stadt, die Jugendarbeit, die Polizei, die Sicherheitskräfte, die Schulen, die Kirchen, die Eltern, die Vereine, die Verantwortlichen der Bars, Clubs und Restaurants und die Bevölkerung arbeiten als gesellschaftliche Partner zusammen und suchen nach Lösungen.
• Das Eigentum und die Persönlichkeit der Menschen sind zu schützen.

Eine Vielzahl von präventiven Massnahmen wie unkommerzielle Jugendevents am Samstagabend, offener Jugendtreff, sinnvolle Freizeitaktivitäten für Jugendliche, mobile Jugendarbeit an Halloween und Fasnacht sind bereits umgesetzt. „StattGewalt Rundgänge“ für Jugendliche, Erziehungskurse für Erwachsene und die Einführung der Schulsozialarbeit werden geprüft.

Im repressiven Bereich setzt die Stadt das kantonale Gastwirtschaftsgesetz konsequent um, verzeigt und büsst Übertretungen und führt im Altstadtbereich durch die Polizei und den Sicherheitsdienst weitere gezielte Kontrollen durch.


Der Erlass eines Polizeireglements mit klaren und griffigen Bestimmungen über die Sicherheitsorgane, den Schutz vor vermeidbarem Lärm, den Schutz von öffentlichen Bauten, Anlagen und Plätzen vor Verunreinigungen, die Regelung der Benützung von Strassen und öffentlichen Plätzen, den Schutz der öffentlichen Sittlichkeit, den Schutz von Personen sowie der öffentlichen Ruhe und Ordnung, die Videoüberwachung im öffentlichen Raum und die Regelung der Meldepflicht sind notwendig.

Der Stadtrat beabsichtigt, ein Reglement zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung zu erlassen. Mit dem neuen, zeitgemässen und auf Altstätten zugeschnittenen Polizeireglement wird die Grundlage für die Erfüllung der städtischen Polizeiaufgaben, die Arbeit der Sicherheitskräfte und die Stadtverwaltung geschaffen.
Im Vernehmlassungsbericht des Stadtrats ist das Polizeireglement im Detail dargestellt und mit entsprechenden Erläuterungen versehen.

Im Sinn der Mitwirkung der Bevölkerung wird über das neue Polizeireglement bis 30. April 2010 eine Vernehmlassung durchgeführt. Die Parteien sowie sämtliche Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Altstätten werden gebeten, ihre Stellungnahme dem Stadtrat einzureichen.

Der Vernehmlassungsbericht kann telefonisch unter Telefon 071 757 77 04, Stadt Altstätten, oder über die Internetadresse www.altstaetten.ch, Suche: Stichwort: Polizeireglement sowie per E-Mail: info@altstaetten.ch bestellt werden. Am Montag, 12. April 2010, um 19.30 Uhr, wird im Kath. Pfarreiheim eine Orientierungsversammlung durchgeführt. Nach Ablauf der Vernehmlassung und deren Auswertung wird der Stadtrat im Mai 2010 über das weitere Vorgehen entscheiden.