9. April 2010
Der Stadtrat übertrug 2006 die Beglaubigung der Echtheit von Unterschriften, Kopien, Abschriften und anderen Dokumenten dem Frontoffice. Er beabsichtigt, auch die Ausstellung von amtlichen Zeugnissen und Bescheinigungen dem Frontoffice zu übertragen. Hiefür ist die Anpassung des bestehenden Reglements notwendig. Der Stadtratsbeschluss wird in der Zeit vom 13. April bis 11. Juni 2010 dem fakultativen Referendum unterstellt.
Für die Beglaubigung der Echtheit von Unterschriften, Handzeichen, Kopien, Abschriften und anderen Dokumenten sowie die Ausstellung von amtlichen Zeugnissen, wie Handlungsfähigkeitszeugnisse und Bescheinigungen auf Gemeindeebene sind der Stadtpräsident und der Stadtschreiber sowie deren Stellvertreter zuständig. Weitere Personen dürfen Unterschriften beglaubigen sowie Zeugnisse und Bescheinigungen ausstellen, wenn sie durch ein Reglement ermächtigt werden.

Mit dem Erlass eines Reglements wurde 2006 die Beglaubigung der Echtheit von Unterschriften, Kopien, Abschriften und anderen Dokumenten der Leiterin und der Leiterin-Stellvertreterin des Frontoffice übertragen.

Damit die Delegation für die Ausstellung von Zeugnissen ebenfalls an die Leiterin und die Leiterin-Stellvertreterin des Frontoffices erfolgen kann, hat der Stadtrat das Reglement über die Delegation von Zuständigkeiten im Bereich des Zivilrechts anzupassen.

Der Verwaltungsablauf für diese Dienstleistung kann dadurch vereinfacht werden.

Der Beschluss über die Änderung bzw. Ergänzung des Reglements über die Delegation von Zuständigkeiten im Bereich des Zivilrechts wird in der Zeit vom 13. April 2010 bis 11. Juni 2010 dem fakultativen Referendum unterstellt. Die Auflage erfolgt im Rathaus Altstätten, 3. Stock, Planauflageraum, Bauamt.

Nach Ablauf der Referendumsfrist wird der Stadtrat den Vollzugsbeginn bestimmen.