7. Juli 2010
Die Ostumfahrung Altstätten ist im 15. Strassenbauprogramm des Kantons St. Gallen enthalten. Das Kantonale Tiefbauamt hat ein Ingenieurbüro beauftragt, eine Zweckmässigkeitsprüfung vorzunehmen. Der Stadtrat hat eine Vernehmlassung zum Entwurf des Zweckmässigkeitsberichtes eingereicht.
Die Ostumfahrung Altstätten ist im 15. Strassenbauprogramm (2009 bis 2013) des Kantons St. Gallen in 1. Priorität enthalten. Die technische Machbarkeit sowie die Zweckmässigkeitsbeurteilung bilden die Grundlagen für einen allfälligen Entscheid betreffend Weiterbearbeitung des Genehmigungsprojekts. Für die Stadt Altstätten handelt es sich um ein bedeutendes Projekt.

Heutige Situation
Altstätten liegt im Kreuzungspunkt zahlreicher Strassenverbindungen. Die Kantonsstrasse Nr. 1 als Nord-Süd-Verbindung von St. Margrethen nach Bad Ragaz trifft hier auf die Strassenverbindungen über den Stoss, den Ruppen und nach Oberegg/Heiden. Im Weiteren führt die Kriessernstrasse zum Autobahnanschluss. Mit der Entlastungsstrasse Süd, welche seit mehr als zwei Jahren in Betrieb ist, und einer künftigen Ostumfahrung (Kriessern- bis Feldwiesen- respektive Rorschacherstrasse) sollen Konflikte zwischen Siedlung und Verkehr entschärft werden.

Zweckmässigkeitsbericht
Das Kantonale Tiefbauamt, welches bei diesem kantonalen Strassenprojekt die Federführung hat, beauftragte die SNZ Ingenieure und Planer AG, Zürich, eine Zweckmässigkeitsbeurteilung zur Ostumfahrung Altstätten zu machen. Ziel dabei war, eine optimale Lösung für die Ostumfahrung zu ermitteln und diese auf ihre Zweckmässigkeit zu überprüfen. Der Bericht zeigt auf, dass die Zweckmässigkeit bejaht werden kann, wenn gleichzeitig flankierende Massnahmen umgesetzt werden.

Flankierende Massnahmen
Neben der Umfahrungsfunktion für den Durchgangsverkehr hat die Ostumfahrung weitere positive Wirkungen. So wird das Industriegebiet besser erschlossen und die übrigen Gebiete vom Schwerverkehr entlastet. Zudem werden die Wohngebiete an der Feldwiesen- und Bahnhofstrasse mit flankierenden Massnahmen vom grösseren Teil des Verkehrs ebenfalls entlastet werden und somit wird auch die Lärmsituation verbessert. Mögliche flankierende Massnahmen werden im Rahmen eines Vorprojektes im Detail geprüft.

Vernehmlassung
Das Kantonale Tiefbauamt hat den Stadtrat zur Vernehmlassung zum Entwurf des Zweckmässigkeitsberichtes eingeladen. Ebenfalls wurde der Verein St. Galler Rheintal zur Vernehmlassung eingeladen und gebeten, die regionale Sichtweise einzubringen. Die Region St. Galler Rheintal unterstützt das Projekt, da mit dem Bau der Ostumfahrung Altstätten ein weiterer Teilschritt der im regionalen Richtplan aufgeführten Entlastungsstrasse im St. Galler Rheintal realisiert wird. Der Stadtrat beantragt dem Kantonalen Tiefbauamt, dass die Planung der Ostumfahrung Altstätten weitergeführt und rasch umgesetzt wird.

Weiteres Vorgehen
Das Kantonale Tiefbauamt hat die Federführung bei diesem für die ganze Region Rheintal wichtigen Projekt. Nach den Sommerferien wird über das weitere Vorgehen entschieden werden.

Zugehörige Objekte

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