8. Juli 2010
Obwohl das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen noch keinen Entscheid betreffend Abstimmungsbeschwerde gefällt hat, optimiert die Stadt Altstätten und ihre Partnerin, die AXA Leben AG, Winterthur, das Stadtentwicklungsprojekt Freihof-Rathaus.
Im Bereich Rorschacherstrasse / Churerstrasse plant die Stadt Altstätten zusammen mit der AXA Leben AG als Investorin ein neues Zentrum für Einkaufen, Gastronomie, Dienstleistungen, Wohnen und Parkieren.

Stand Abstimmungsbeschwerde
Am 11. Mai 2009 genehmigte die Bürgerversammlung mit grossem Mehr den Nettokredit von 1,937 Millionen Franken für den Bau der Infrastrukturanlagen. Gegen den Entscheid der Bürgerschaft wurde durch Altstätter Stimmberechtigte beim Departement des Innern des Kantons St. Gallen Beschwerde wegen Rechtswidrigkeit erhoben. Das Departement lehnte die Abstimmungsbeschwerde am 6. November 2009 ab. Dieser Entscheid wurde von Stimmberechtigten nicht akzeptiert; sie reichten Ende November 2009 beim Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen Beschwerde ein. Der Entscheid des Verwaltungsgerichts wird Ende August 2010 erwartet.

Bauarbeiten
Diese Abstimmungsbeschwerde verzögert den Baubeginn der Infrastrukturanlagen. Ursprünglich war vorgesehen, Mitte August 2009 mit den Bauarbeiten zu beginnen. Mit dem Bau der Infrastrukturanlagen kann nun frühestens im Verlauf des Spätherbstes 2010 begonnen werden, vorbehalten bleibt der positive Entscheid des Verwaltungsgerichts.

Optimierung Stadtentwicklungsprojekt
Der Stadtrat bedauert die über einjährige Verzögerung dieses wichtigen Stadtentwicklungsprojektes durch die Abstimmungsbeschwerde. Trotz der Verzögerung optimiert die Stadt Altstätten mit ihrer Partnerin, die AXA Leben AG, Winterthur, das Stadtentwicklungsprojekt Freihof-Rathaus.