Der Stadtrat hat kürzlich für die Zufahrten zu den Sportanlagen und den Parkplätzen westlich dem Badhof verschiedene Verkehrsmassnahmen beschlossen. Es betrifft die Änderung des bestehenden allgemeinen Fahrverbots (neu Verbot für Motorwagen und Motorräder) auf der Tobelbachstrasse, der Erlass eines Verbotes für Fahr- und Motorfahrräder bei der Zufahrt zum Fussballplatz und die Regelung der Parkierung auf den öffentlichen Parkplätzen westlich vom Hotel Badhof. Beim Hallenbad werden neu zwei reservierte Parkplätze für Gehbehinderte geschaffen.
An der Tobelbachstrasse liegen die Sportanlagen Gesa der Stadt Altstätten. Um die Zugänglichkeit von der Heidener- und Rorschacherstrasse her den heutigen Verhältnissen anzupassen, wird das allgemeine Fahrverbot auf der Tobelbachstrasse geändert. Neu wird die Strasse mit einem Verbot für Motorwagen und Motorräder beschränkt. Von der Rorschacherstrasse her ist die Zufahrt für Gehbehinderte und mit Bewilligung gestattet. Beim Hallenbad/Freibad werden zwei reservierte Parkplätze für Gehbehinderte geschaffen.zur Übersicht |