Bürgerversammlung der Stadt Altstätten vom 25. November 2010

26. November 2010
Die gestrige Bürgerversammlung genehmigte den VIII. Nachtrag zur Gemeindeordnung der Stadt Altstätten sowie die Voranschläge für das Jahr 2011 der Laufenden Rechnung und der Investitionsrechnung der Stadt Altstätten und der Technischen Betriebe Altstätten. Im Weiteren wurden die bisherigen Steueransätze beschlossen.
VIII. Nachtrag zur Gemeindordnung
Die Änderung der Gemeindeordnung war notwendig, damit die Technischen Betriebe als Gemeindeunternehmen mit eigener Rechnung geführt werden können. Beim VIII. Nachtrag zur Gemeindeordnung wurde ein Artikel abgeändert und ein neuer Artikel eingeführt. Die Änderung wurde von der Bürgerversammlung grossmehrheitlich beschlossen.

Voranschlag 2011
Der Voranschlag der Laufenden Rechnung 2011 der Stadt Altstätten und der Technischen Betriebe Altstätten wurde ohne Änderungen von der Bürgerversammlung ohne Gegenstimmen genehmigt. Der Voranschlag des allgemeinen Haushaltes sieht Aufwendungen von 70,370 Mio. Franken und Einnahmen von 70,103 Mio. Franken vor. Die Technischen Betriebe Altstätten rechnen mit einem Gesamtaufwand von 13,079 Mio. Franken und einem Gesamtertrag von 13,823 Mio. Franken im Jahr 2011.

Steuerfuss von 153 %
Für das Jahr 2011 wurden durch die Bürgerversammlung ohne Gegenstimmen folgende Steuersätze beschlossen:

  • Gemeindesteuern (Einkommens- und Vermögenssteuern): 153 %
  • Grundsteuern: 0,8 %o
  • Feuerwehrabgaben: 13 % der einfachen Steuer (max. Fr. 350.-)


Allgemeine Umfrage
In der allgemeinen Umfrage nahm eine Stimmbürgerin Bezug auf den Bau der Infrastrukturanlagen Freihof-Rathaus sowie auf den Bau von Antennenanlagen.

Protokoll Bürgerversammlung
Das Protokoll der Bürgerversammlung wird vom 9. Dezember 2010 bis 22. Dezember 2010 bei der Stadtkanzlei Altstätten (Rathaus) öffentlich aufgelegt. Innert der Auflagefrist kann jeder Stimmberechtigte und jeder Betroffene beim Departement des Innern des Kantons St. Gallen Beschwerde gegen das Protokoll erheben.