Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingereicht

23. Februar 2011
Das Departement des Innern des Kantons St. Gallen hat mit Entscheid vom 4. Februar 2011 die Abstimmungsbeschwerde gegen den Beschluss der Bürgerschaft Altstätten betreffend „Infrastruktur- und Verkehrsanlagen Stadtentwicklungsprojekt Freihof-Rathaus“ abgewiesen. Gegen diesen Entscheid wurde nun beim Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen Beschwerde erhoben.
Mit Eingabe vom 10. Dezember 2010 wurde beim Departement des Innern des Kantons St. Gallen eine Abstimmungsbeschwerde wegen Rechtswidrigkeit des an der Urnenabstimmung vom 28. November 2010 gefassten Beschlusses der Bürgerschaft erhoben. Die Beschwerde führende Person beantragte, den Beschluss der Bürgerschaft vom 28. November 2010 durch das Departement des Innern aufzuheben.

Departement des Innern wies Beschwerde ab
Am 4. Februar 2011 hat das Departement des Innern des Kantons St. Gallen entschieden, dass die Abstimmungsbeschwerde vom 10. Dezember 2010 abgewiesen wird. Zusammenfassend hat sich nach Ansicht des Departements des Innern ergeben, dass die Anlagekosten für die Infrastruktur- und Verkehrsanlagen des Stadtentwicklungsprojektes Freihof-Rathaus den Stimmberechtigten unabhängig von den gegebenenfalls noch in Zusammenhang mit der Zentrumsüberbauung und dem Rathausneubau anfallenden Kosten zur Abstimmung vorgelegt werden durften. Die Einheit der Materie ist durch die separate Beschlussfassung der Stimmberechtigten nicht verletzt. Die gegen den Beschluss vom 28. November 2010 wegen Rechtswidrigkeit erhobene Abstimmungsbeschwerde wurde abgewiesen und einer allfälligen Beschwerde gegen den Entscheid die aufschiebende Wirkung entzogen.

Weiterzug an das Verwaltungsgericht
Gegen den Entscheid des Departements des Innern wurde nun das Rechtsmittel ergriffen und beim Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen Beschwerde erhoben. Es wird beantragt, dass der vorliegenden Beschwerde die aufschiebende Wirkung umgehend wieder zu erteilen sei sowie der Entscheid des Departements des Innern vom 4. Februar 2011 und der Beschluss der Bürgerschaft Altstätten vom 28. November 2010 aufzuheben seien.

Stadtrat bedauert weitere Beschwerde
Der Stadtrat war erfreut über den für die Stadt Altstätten positiven Entscheid des Departements des Innern. Der Stadtrat bedauert, dass der Entscheid des Departements des Innern an das Verwaltungsgericht weitergezogen und dass der deutliche Entscheid der Bürgerschaft der Stadt Altstätten vom 28. November 2010 einmal mehr nicht akzeptiert wird.

Weiteres Vorgehen
Es ist zu erwarten, dass das Verwaltungsgericht vorerst und schnellstmöglich über den Entzug der aufschiebenden Wirkung entscheiden wird, bevor in der Hauptsache ein Entscheid gefällt wird. Der Stadtrat hofft, dass das Verwaltungsgericht wie bereits das Departement des Innern ebenfalls anerkennt, dass die Stimmbürgerschaft bereits zum zweiten Mal grossmehrheitlich die Anpassung der Verkehrs- und Infrastrukturanlagen im Zentrum als notwendig und in der vorgeschlagenen Dimension als sinnvoll beurteilte. Im Weiteren hofft der Rat, dass das Verwaltungsgericht die Ansicht teilt, dass dem öffentlichen Interesse an der Vermeidung eines weiteren Projektaufschubs kein erkennbares schützenswertes Interesse der Beschwerde führenden Person entgegen steht.