Die Schulstrasse ist als Stichstrasse ausgebildet und weist am Ende einen Wendeplatz auf. Die Strasse ist als Gemeindestrasse 2. Klasse eingeteilt. Seit dem Bau der Strasse wird festgestellt, dass wild parkiert wird. Die Funktion der Strasse respektive des Wendeplatzes sind dadurch nicht gewährleistet. Auf Antrag des Stadtrates hat das Polizeikommando des Kantons St. Gallen für den Wendeplatz ein Parkverbot mit dem Zusatz „Ganzer Wendeplatz“ erlassen.
Die öffentliche Ausschreibung der Verkehrsmassnahme erfolgt am 21. März 2011 im kantonalen Amtsblatt sowie im amtlichen Publikationsorgan.