Verwaltungsgericht weist Beschwerde ab

15. April 2011
Das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen hat mit Entscheid vom 12. April 2011 die Abstimmungsbeschwerde gegen den Beschluss der Bürgerschaft Altstätten betreffend „Infrastruktur- und Verkehrsanlagen Stadtentwicklungsprojekt Freihof-Rathaus“ abgewiesen. Somit kann mit den Bauarbeiten begonnen werden.
Gegen den an der Urnenabstimmung vom 28. November 2010 gefassten Beschluss der Bürgerschaft betreffend Infrastruktur- und Verkehrsanlagen Stadtentwicklungsprojekt Freihof-Rathaus wurde eine Abstimmungsbeschwerde erhoben. Diese Beschwerde wurde im Februar 2011 vom Departement des Innern des Kantons St. Gallen abgewiesen. Gegen diesen Entscheid wurde anschliessend beim Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen Beschwerde erhoben.

Urteil des Verwaltungsgerichts
Das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen hat an seiner Sitzung vom 12. April 2011 entschieden, dass die Beschwerde abgewiesen wird. Das begründete Urteil wird in den nächsten Tagen erwartet. Es wird den Verfahrensbeteiligten zugestellt und sodann auch unter www.gerichte.sg.ch publiziert. Das Urteil kann mit Beschwerde innert 30 Tagen an das Bundesgericht weitergezogen werden. Die Beschwerde hat nicht automatisch aufschiebende Wirkung, sondern muss beantragt werden.

Umsetzung des Infrastruktur- und Verkehrsanlagenprojekts
Der Stadtrat ist erfreut, dass das Verwaltungsgericht wie bereits das Departement des Innern den klaren Entscheid der Stimmbürgerschaft vom 28. November 2010 bestätigt. Mit einem Ja-Anteil von 77 Prozent hat die Bürgerschaft Ende November 2010 die Anpassung der Verkehrs- und Infrastrukturanlagen im Zentrum als notwendig und in der vorgeschlagenen Dimension als sinnvoll erachtet. Der Stadtrat hat trotz jahrelanger Verzögerung durch Beschwerden immer an das Projekt geglaubt.

Bauarbeiten ab 18. April 2011
Nach dem erfreulichen Urteil des Verwaltungsgerichts soll nun am Montag, 18. April 2011, mit den Bauarbeiten begonnen werden. Der Stadtrat ist sich bewusst, dass das Bundesgericht auf Antrag die aufschiebende Wirkung wieder erteilen könnte. In diesem Fall werden die Bauarbeiten nochmals unterbrochen. Die wärmere Jahreszeit soll nun aber genutzt werden, um mit den Bauarbeiten voranzuschreiten. Das definitive Terminprogramm wird erstellt, sobald Klarheit über die Ergreifung von Rechtsmitteln besteht. Die Bevölkerung wird entsprechend informiert werden.