20. April 2011
Aufgrund der andauernden Trockenheit besteht in allen Waldregionen im Kanton St. Gallen grosse Waldbrandgefahr. Auf dem Gebiet des Kantons St. Gallen ist es ab sofort und bis auf Widerruf verboten, im Wald und in Waldesnähe Feuer zu entfachen oder brennende Streichhölzer und Raucherwaren wegzuwerfen. Das Verbot gilt auch für eingerichtete Feuerstellen im Wald oder in Waldesnähe.