Aufhebung Reglement über die Durchführung freiwilliger Versteigerungen
Der Stadtrat möchte Reglement, welche nicht mehr nötig sind, aufheben. Der Rat hat deshalb beschlossen, das mittlerweile überflüssige Reglement über die Durchführung freiwilliger Versteigerungen aufzuheben.
Referendumsauflage
Der Beschluss des Stadtrates über die Aufhebung des Reglements über die Durchführung freiwilliger Versteigerungen untersteht dem fakultativen Referendum. Das fakultative Referendum wird in der Zeit vom 3. Mai 2011 bis 1. Juli 2011 durchgeführt. Die Referendumsauflage erfolgt bei der Bauverwaltung, Rathaus Altstätten, Planauflageraum, 3. Stock. Das Referendum kommt zustande, wenn 400 Stimmberechtigte schriftlich die Abstimmung durch die Bürgerschaft verlangen.