Aufhebung Reglement über die Durchführung freiwilliger Versteigerungen

28. April 2011
Das Reglement über die Durchführung freiwilliger Versteigerungen der Stadt Altstätten ist seit 1. April 1983 in Kraft. Durch die Änderung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch besteht keine gesetzliche Grundlage mehr zum Erlass eines Reglements für freiwillige öffentliche Versteigerungen. Das Reglement wird deshalb aufgehoben.
Anlässlich der Bereinigung des kantonalen Gewerberechts wurde unter anderem dargelegt, dass es keinen Grund gebe, an der Bewilligungspflicht für die freiwillige öffentliche Versteigerung festzuhalten. Entsprechend wurde die im Einführungsgesetz zum ZGB geregelte Aufsichtspflicht der politischen Gemeinden aufgehoben. Geregelt wird lediglich noch, dass bei der freiwilligen öffentlichen Versteigerung eines Grundstücks der Grundbuchverwalter anwesend sein muss.

Der Stadtrat möchte Reglement, welche nicht mehr nötig sind, aufheben. Der Rat hat deshalb beschlossen, das mittlerweile überflüssige Reglement über die Durchführung freiwilliger Versteigerungen aufzuheben.

Referendumsauflage
Der Beschluss des Stadtrates über die Aufhebung des Reglements über die Durchführung freiwilliger Versteigerungen untersteht dem fakultativen Referendum. Das fakultative Referendum wird in der Zeit vom 3. Mai 2011 bis 1. Juli 2011 durchgeführt. Die Referendumsauflage erfolgt bei der Bauverwaltung, Rathaus Altstätten, Planauflageraum, 3. Stock. Das Referendum kommt zustande, wenn 400 Stimmberechtigte schriftlich die Abstimmung durch die Bürgerschaft verlangen.