Stadt sichert Kaufrecht an Grundstücken "Freihof"
Grundstücke „Freihof“
Der Stadtrat hat beschlossen, sobald die Bauarbeiten an den Infrastruktur- und Verkehrsanlagen fortgeschritten sind, die Grundstücke „Freihof“ und „Churerstrasse“ öffentlich zum Verkauf auszuschreiben. Die Stadt Altstätten hat in einem Kaufrechtvertrag von der Brauerei Schützengarten AG das Kaufrecht an den Grundstücken „Freihof“ (Grundstücke Nr. 442, 443 und 444) erhalten. Die Einräumung des Kaufrechts erfolgt im Zusammenhang mit dem Stadtentwicklungsprojekt Freihof-Rathaus. Das Kaufrecht ist befristet bis 31. Dezember 2013 und kann nur für alle drei Grundstücke gemeinsam ausgeübt werden. Der Kaufpreis für alle drei Grundstücke beträgt pauschal 1,4 Mio. Franken. Mit dem Kaufrechtvertrag hat der Stadtrat die Grundlage geschaffen, das Gebiet einem möglichen Interessenten zu verkaufen. Das Entwicklungspotenzial der Teilgebiete „Freihof“ und „Churerstrasse“ ist gross. Die beiden Gebiete sollen einer zukunftsgerichteten und städtebaulich vorzüglichen Lösung zugeführt werden.
Gastronomiebetrieb im Neubau Rathaus
Zurzeit läuft bei der Altstätter Bevölkerung die Vernehmlassung zum Hochbauprojekt Rathaus. Bei einem allfälligen Neubau des Rathauses plant die Brauerei Schützengarten AG, Flächen für einen Gastronomiebetrieb darin zu nutzen. Beschliesst die Bürgerschaft der Stadt Altstätten, das Teilgebiet Rathaus mit einem neuen Rathaus zu überbauen, wird die Stadt Altstätten Stockwerkeigentum begründen und den Stockwerkeigentumsanteil Gastronomie im Rohbau an die Brauerei Schützengarten AG für 1,25 Mio. Franken veräussern. Das Teilgebiet „Rathaus“ bleibt weiterhin im Eigentum der Stadt Altstätten.
Bedingte Verträge
Der Kaufrechtvertrag und der Vorvertrag bezüglich Gastronomieanteil wurde mit Bedingungen abgeschlossen und fällt vollumfänglich und entschädigungslos dahin, sofern der Stadtrat den Neubau aufgrund der Vernehmlassung Hochbauprojekt Rathaus nicht gut heisst, die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Altstätten einem Rahmenkredit für den Neubau des Rathauses bis 31. Dezember 2013 nicht zustimmen oder das Kaufrecht bis 31. Dezember 2013 nicht ausgeübt wird.
Beilage: Situationsplan
Legende: Situationsplan Grundstücke Nr. 442, 443 und 444
Zugehörige Objekte
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