Urteil Verwaltungsgericht rechtskräftig

15. Juni 2011
Das Bundesgericht hat bestätigt, dass gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 12. April 2011 betreffend Abstimmungsbeschwerde gegen den Beschluss der Bürgerschaft Altstätten i.S. „Infrastruktur- und Verkehrsanlagen Stadtentwicklungsprojekt Freihof-Rathaus“ kein Rechtsmittelverfahren eröffnet worden ist. Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist somit rechtskräftig.
Gegen den an der Urnenabstimmung vom 28. November 2010 gefassten Beschluss der Bürgerschaft betreffend Infrastruktur- und Verkehrsanlagen Stadtentwicklungsprojekt Freihof-Rathaus wurde eine Abstimmungsbeschwerde erhoben. Diese Beschwerde wurde im Februar 2011 vom Departement des Innern des Kantons St. Gallen abgewiesen. Gegen diesen Entscheid wurde anschliessend beim Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen Beschwerde erhoben.

Urteil des Verwaltungsgerichts
Das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen hat an seiner Sitzung vom 12. April 2011 entschieden, dass die Beschwerde abgewiesen wird. Gegen dieses Urteil bestand die Möglichkeit des Weiterzugs mit Beschwerde innert 30 Tagen an das Bundesgericht.

Bestätigung Bundesgericht
Das Bundesgericht hat nun bestätigt, dass bis heute kein Rechtsmittelverfahren gegen das Urteil vom 12. April 2011 des Verwaltungsgerichts des Kantons St. Gallen eröffnet worden ist.

Das Verwaltungsgerichtsurteil vom 12. April 2011 ist somit rechtskräftig.
Baustelle Infrastruktur- und Verkehrsanlagen Stadtentwicklungsprojekt Freihof-Rathaus
Baustelle Infrastruktur- und Verkehrsanlagen Stadtentwicklungsprojekt Freihof-Rathaus