Urteil Verwaltungsgericht rechtskräftig
Urteil des Verwaltungsgerichts
Das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen hat an seiner Sitzung vom 12. April 2011 entschieden, dass die Beschwerde abgewiesen wird. Gegen dieses Urteil bestand die Möglichkeit des Weiterzugs mit Beschwerde innert 30 Tagen an das Bundesgericht.
Bestätigung Bundesgericht
Das Bundesgericht hat nun bestätigt, dass bis heute kein Rechtsmittelverfahren gegen das Urteil vom 12. April 2011 des Verwaltungsgerichts des Kantons St. Gallen eröffnet worden ist.
Das Verwaltungsgerichtsurteil vom 12. April 2011 ist somit rechtskräftig.