8. Juli 2011
Im Rahmen der aktuellen Richtplanrevision hat der Stadtrat den gesamthaft revidierten Richtplan der Stadt Altstätten genehmigt.
Der bestehende kommunale Richtplan wurde bereits Anfang der 1990er-Jahre erarbeitet. Der rechtsgültige Zonenplan ist seit 1996 in Kraft und wurde mit diversen Zonenplanänderungen fortwährend ergänzt. Zwischenzeitlich haben sich verschiedene Grundlagen geändert.

Neuzeitliche Planungsgrundsätze
Der Stadtrat hat im Frühjahr 2008 entschieden, die gültige Richtplanung nach neuzeitlichen Planungsgrundsätzen komplett zu überarbeiten und auf die zukünftigen Bedürfnisse der Stadt auszurichten. Dafür wurde eine Planungskommission eingesetzt. Nach der Konzeption bis Juli 2010 war der Richtplan bis Ende 2010 bei den kantonalen Fachstellen zur Prüfung. Das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Abteilung Ortsplanung, hat am 20. Dezember 2010 zum Richtplanentwurf Stellung genommen und gab gestützt auf die Stellungnahmen der kantonalen Fachstellen Hinweise und Änderungsvorschläge. Der Vorprüfungsbericht wurde ausgewertet, im Stadtrat umfassend diskutiert und der Richtplanentwurf entsprechend angepasst.

Öffentliche Bekanntmachung
Im Februar/März 2011 wurde der Richtplan öffentlich bekannt gemacht. Die politischen Parteien und die betroffenen Verbände sowie die Bevölkerung wurden eingeladen, sich zum Richtplanentwurf zu äussern. Parteien, Verbände und die Bevölkerung konnten sich während der öffentlichen Bekanntmachung zu den einzelnen Punkten äussern und Anträge einbringen.

Positive Rückmeldungen
Im Allgemeinen wurde von den Parteien und den Verbänden die umfassende und gründliche Planung geschätzt. Aus der Bevölkerung wurden einzelne Begehren für private Ein- und Umzonungen gestellt. Diese können aufgrund der hohen Bauzonenreserven nicht berücksichtigt werden. Hinzu kommt, dass sich diese Gebiete ausserhalb der festgelegten Siedlungsbegrenzungslinie befinden. Auf die konkreten Anträge wurden entsprechende Antwortschreiben verfasst. Die abschliessend revidierte Fassung des Richtplanentwurfes wurde dem Baudepartement des Kantons St. Gallen zur Kenntnisnahme eingereicht.

Richtplan ist behördenverbindlich
Der Richtplan ist ein behördenverbindliches Planungsinstrument. Der Richtplan ist damit das Führungs- und Koordinationsinstrument des Stadtrates und der Verwaltung, hat jedoch direkt keine grundeigentümerverbindliche Wirkung. Die Umsetzung der Richtplanung wird mit anderen Planungsinstrumenten wie beispielsweise Zonenplanung oder Sondernutzungsplänen sichergestellt.

Die Stadt Altstätten dankt allen Beteiligten für die konstruktive Zusammenarbeit.