Empfangs- und Verfahrenszentrum möchte Standort wechseln

28. September 2011
Das Bundesamt für Migration (BFM) möchte das Empfangs- und Verfahrenszentrum (EVZ) für Asylbewerber vom Quartier Unterkirlen auf Anregung des Stadtrates Altstätten in das Gebiet Hädler verlegen. Der Stadtrat begrüsst, dass der bisherige Standort inmitten eines Wohnquartiers aufgegeben werden soll. Für den geplanten neuen Standort wird ein Teilzonenplan öffentlich aufgelegt.
Das heutige Empfangs- und Verfahrenszentrum (EVZ) für Asylbewerber des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements wurde am 1. Juni 1973 eingerichtet und befindet sich an der Bleichemühlistrasse im Quartier Unterkirlen. Das EVZ Altstätten ist das kleinste von bundesweit fünf Empfangs- und Verfahrenszentren für Asylsuchende und wird vom Bundesamt für Migration geführt.

Erste Anlaufstelle für Asylbewerber
Die Empfangs- und Verfahrenszentren sind erste Anlaufstellen für die Gesuchsteller, die von Gesetzes wegen maximal 90 Tage in den EVZ-Strukturen bleiben können. Erste Abklärungen werden direkt vor Ort getroffen. Anschliessend müssen die Personen, je nach Entscheid, das Land verlassen oder werden den Kantonen zu weiteren Abklärungen zugewiesen. Das EVZ Altstätten ist zurzeit für rund 200 Personen ausgerichtet und stösst an Kapazitätsgrenzen.

Veränderte Quartierstruktur
In den letzten Jahren hat sich das Quartier Unterkirlen zunehmend zu einer attraktiven Wohnlage entwickelt. Mit der Aufgabe des städtischen Altersheims Kirlenhof setzte eine Wohnbauentwicklung ein. So wurde die Umnutzung bestehender Bauten und die Erschliessung von neuen Parzellen mit den beiden Überbauungsplänen Kirlenhof 2002 und Bleichemühlistrasse 2006 von der Stadt Altstätten vorangetrieben. Das EVZ wird nun zunehmend von Wohnüberbauungen mit vorwiegend jungen Familien umgeben.

Diese Quartierentwicklung führt zunehmend zu Problemen zwischen der angestammten Wohnbevölkerung und den Bewohnern des EVZ. Dabei zeigt sich, dass die kurze Aufenthaltszeit und die dadurch regelmässige Veränderung der Bewohnerschaft des Zentrums für eine Akzeptanz oder eine sukzessive Integration sehr nachteilig sind. Das Bundesamt für Migration möchte die anstehenden Konflikte lösen und hat auf Anregung und in Zusammenarbeit mit der Stadt Altstätten nach einer besser geeigneten Lösung gesucht. Mit einem Neubau plant das BFM eine Umstrukturierung der bestehenden Einrichtung für Asylsuchende. Vorgesehen sind eine Verlegung der bestehenden Einrichtung aus dem Siedlungsgebiet, eine Kapazitätserhöhung sowie ein Ausbau der Infrastruktur zur Beschäftigung der Bewohner.

Gebiet Hädler
Auf der Parzelle Nr. 3411 im Gebiet Hädler wurde ein idealer Standort gefunden für einen Neubau des EVZ. Angrenzend befinden sich diverse „öffentliche“ Nutzungen in einer bestehenden Zone für öffentliche Bauten und Anlagen. Das kantonale Amt für Justiz betreibt seit 2003 ein Regionalgefängnis mit Untersuchungsamt und Staatsanwaltschaft. Im Weiteren befinden sich an dieser Lage das ehemalige Zivilschutzausbildungszentrum ZAZA und die Schiessanlagen der Stadt Altstätten inklusive 300 Meter Schiessstand. Nördlich der Luchsstrasse wird eine regionale Grastrocknungsanlage betrieben. Ansonsten wird das Umfeld weitgehend landwirtschaftlich genutzt.


Geeigneter Standort für Neubau
Der Stadtrat und das Bundesamt für Migration erachten den geplanten Standort im Gebiet Hädler als geeignet. Im betroffenen Gebiet können Synergien optimal genutzt werden. Zudem ist aufgrund der steigenden Gesuche eine Erweiterung des heutigen EVZ notwendig. Die Zahl der Betten soll auf 390 erhöht werden. Das Transitzentrum (TZ) war für eine Maximalbelegung von 208 Bettenplätze ausgelegt. Im Gebiet Hädler hat es genügend Fläche, um Einrichtungen zu schaffen, damit die Asylsuchenden sich in ihrer Freizeit beschäftigen können. Dadurch werden die Asylsuchenden mehr von ihrer Freizeit im EVZ verbringen und weniger die Innenstadt besuchen. Die Stadt Altstätten hat das Bundesamt für Migration beauftragt, ein Konzept zur Beschäftigung der Asylsuchenden zu erarbeiten. Ein weiterer Vorteil ist, dass das Gebiet durch die Nähe zum Autobahnzubringer und durch die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erschlossen ist. Die Sicherheit ist besser gewährleistet. Weitere Ausbauten am neuen Standort Hädler sind möglich.

Weg vom Wohngebiet
Durch die bauliche Entwicklung im Quartier Unterkirlen wollte das Bundesamt für Migration die anstehenden Konflikte lösen, weshalb ein besser geeigneter Standort gesucht wurde. Der heutige Standort ist zu klein. Der Stadtrat begrüsst die Absicht des Bundes, das EVZ aus dem Quartier Unterkirlen zu verlagern und ist an einer raschen Umsetzung interessiert. Grundsätzlich wäre auch ein Ausbau im Quartier Unterkirlen möglich gewesen.

Tauschgeschäft
Das Gebiet liegt im rechtskräftigen Zonenplan in der Landwirtschaftszone und befindet sich vollständig im Besitz der Stadt Altstätten. Die Landwirtschaftszone soll in Zone für öffentliche Bauten und Anlagen umgezont werden. Das Bundesamt für Migration ersucht die Stadt Altstätten um den Verkauf von mindestens 20'000 m2 ab dem Grundstück Nr. 3411. Im Gegenzug soll der Stadt Altstätten das Grundstück Nr. 4200 mit rund 5'031 Quadratmeter an der Bleichemühlistrasse zum Kauf angeboten werden (heutiges EVZ). Die Verhandlungen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Stadt Altstätten sind zurzeit am laufen. Nachdem eine Einigung erzielt werden kann, wird eine Urnenabstimmung über den Verkauf Hädler / Kauf Bleichemühlistrasse durchgeführt werden. Vorgängig ist jedoch zuerst das Verfahren betreffend Teilzonenplan zu realisieren. Nach dem Abbruch des bisherigen EVZ soll das Grundstück der Wohnzone zugeführt werden.

Informationsveranstaltung
Die Anwohner des Gebiets Kirlen und Hädler wurden am 27. September 2011 anlässlich einer Informationsveranstaltung über den Teilzonenplan Hädler sowie über den geplanten Neubau des Empfangs- und Verfahrenszentrums orientiert.

Öffentliche Auflage Teilzonenplan
Im Baugesetz des Kantons St. Gallen ist geregelt, dass Baureglement, Zonen-, Überbauungs-, Gestaltungs-, Deponie- und Abbaupläne sowie Schutzverordnungen unter Eröffnung einer Einsprachefrist von 30 Tagen öffentlich aufzulegen sind. Der Teilzonenplan Hädler wird vom 4. Oktober 2011 bis 2. November 2011 öffentlich aufgelegt. Die öffentliche Auflage erfolgt bei der Bauverwaltung, Rathaus Altstätten, Planauflageraum, 3. Stock. Das Referendumsverfahren wird nach Abschluss von allfälligen Einspracheverfahren durchgeführt.