Vernehmlassung zur neuen Gemeindeordnung

1. Dezember 2011
Für die Stadt Altstätten wurde eine neue Gemeindeordnung ausgearbeitet, welche ab 1. Januar 2013 angewendet werden soll. Zum Entwurf können sich Interessierte bis am 29. Januar 2012 vernehmen lassen.
Seit anfangs 2010 gilt im Kanton St. Gallen ein neues Gemeindegesetz. Sämtliche Bestimmungen der Gemeindeordnung, welche mit dem neuen Gemeindegesetz nicht mehr vereinbar sind, haben ihre Rechtsgrundlage verloren und sind nicht mehr gültig.

Gemeindeordnung erneuern
Zahlreiche Bestimmungen der Gemeindeordnung entsprechen nicht mehr dem neuen Gemeindegesetz, weshalb die Stadt eine Anpassung an das neue Recht vorzunehmen hat. Der Gesetzgeber hat den Gemeinden eine Frist zum Erlass oder zur Anpassung an das neue Recht bis spätestens Ende der Amtsdauer 2009/2012 gewährt. Der Stadtrat befasste sich deshalb mit der Ausarbeitung einer Neufassung. Auf der Basis der Muster-Gemeindeordnung des Kantons wurde ein Entwurf für einen neuzeitlichen Erlass ausgearbeitet. Die neue Gemeindeordnung ist schlank strukturiert und auf die Bedürfnisse der Stadt Altstätten abgestimmt.

Bewährtes fortsetzen
Der Stadtrat will, dass sich Altstätten auch weiterhin als Gemeinde mit Bürgerversammlung organisiert und zwei Bürgerversammlungen (Budget- und Rechnungsgemeinde) im Jahr durchführt. Die Unterschriftenzahlen für Initiativen und Referenden werden wie bisher mit einer absoluten Zahl festgeschrieben und sind identisch. Der Stadtrat besteht auch weiterhin aus neun Mitgliedern. Die breite Aufgabenpalette, die parteipolitische Ausgewogenheit, die Vertretung der Dörfer, die breitere Verankerung und die Gewährleistung des Milizsystems sprechen gegen ein kleineres Gremium. Dem Stadtrat ist wichtig, dass die Exekutive möglichst breit abgestützt ist und sich möglichst viele Bürgerinnen und Bürger durch ein Ratsmitglied vertreten fühlen. Eine Verkleinerung des Rates bedeutet gleichzeitig, dass die Arbeit auf die wenigeren Stadtratsmitglieder verteilt werden müsste. Dies führt zu einer Mehrbelastung der Stadträte und gefährdet das Milizsystem. Kostengünstiger ist eine Verkleinerung des Rates nicht.

Zeitgemässe Anpassungen
Die Finanzkompetenzen sollen zeitgemäss angepasst werden und die Handlungsfähigkeit der Stadt sicherstellen. Weitere Anpassungen unterbreitet der Stadtrat unter anderem bezüglich Fristen der Volksrechte. Mit der derzeit geltenden Gemeindeordnung beträgt die Frist zur Einreichung eines Referendumsbegehrens 60 Tage. Diese Frist ist sehr lang und behindert eine zeitgerechte Genehmigung von Erlassen. Die gängige 30-Tages-Frist erachtet der Stadtrat als sinnvoll.

Terminplan
Die Vernehmlassung dauert vom 3. Dezember 2011 bis 29. Januar 2012. Anschliessend wird die Vernehmlassung ausgewertet, bevor der Stadtrat die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis nimmt und allfällige Änderungen der Gemeindeordnung beschliesst. Je nach Änderungen wird die Gemeindeordnung nochmals dem Departement des Innern zur Vorprüfung zugestellt. Die neue Gemeindeordnung wird der Bürgerschaft entweder an der Bürgerversammlung vom 9. Mai 2012 oder vom 29. November 2012 zur Genehmigung vorgelegt. Die neue Gemeindeordnung wird per 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt.


Vernehmlassung
Die Bevölkerung, die örtlichen Parteien und verschiedene Organisationen werden zur Vernehmlassung eingeladen. Die Vernehmlassungsfrist dauert vom 3. Dezember 2011 bis 29. Januar 2012. Eingaben sind an die Stadtkanzlei, Rathausplatz 2, 9450 Altstätten, zu richten. Der Vernehmlassungsbericht sowie der Entwurf der neuen Gemeindeordnung, inklusive Anhang über die Finanzbefugnisse, sind auf der städtischen Website www.altstaetten.ch (Rubrik Dienstleistungen Stadt / Publikationen, Merkblätter) einsehbar oder bei der Stadtkanzlei Altstätten telefonisch zu beziehen (Telefon 071 757 77 04).


Beilagen:
  • Vernehmlassungsbericht
  • Entwurf neue Gemeindeordnung
  • Entwurf Anhang zur neuen Gemeindeordnung

Link zu den Beilagen:
http://www.altstaetten.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/?dienst_id=23711