I. Nachtrag zum Parkierungsreglement tritt am 1. Januar 2012 in Kraft
Parkzone Bahnhofareal
Mit dem I. Nachtrag zum Parkierungsreglement wurde die Rechtsgrundlage für die neue Parkzone „Bahnhofareal“ geschaffen. Das Parkierungsreglement wurde unter anderem dahingehend ergänzt, dass in der Parkzone Bahnhofareal von Montag bis Sonntag für die Benützung der Parkplätze eine Gebührenpflicht besteht. Ab 1. Januar 2012 werden auf dem Bahnhofareal folgende Gebühren erhoben:
pro Stunde Fr. 1.00
pro Tag Fr. 4.00
pro Monat Fr. 30.00
pro Jahr Fr. 330.00
Parkkarten der Parkzone 2 haben auch auf dem Bahnhofareal ihre Gültigkeit. Monats- und Jahresparkkarten sind beim Front-Office der Stadt Altstätten erhältlich.