I. Nachtrag zum Parkierungsreglement tritt am 1. Januar 2012 in Kraft

7. Dezember 2011
Gegen den I. Nachtrag zum Parkierungsreglement ist das Referendum nicht ergriffen worden. Der Vollzug wird auf den 1. Januar 2012 festgesetzt.
Der vom Stadtrat am 14. Juni 2011 genehmigte I. Nachtrag zum Parkierungsreglement ist in der Zeit vom 20. September 2011 bis 18. November 2011 dem fakultativen Referendum unterstellt worden. Das Referendum ist nicht ergriffen worden. Der Erlass hat somit Rechtsgültigkeit erlangt. Der Stadtrat hat beschlossen, den I. Nachtrag zum Parkierungsreglement, wie bereits früher angekündigt, auf den 1. Januar 2012 in Kraft zu setzen.

Parkzone Bahnhofareal
Mit dem I. Nachtrag zum Parkierungsreglement wurde die Rechtsgrundlage für die neue Parkzone „Bahnhofareal“ geschaffen. Das Parkierungsreglement wurde unter anderem dahingehend ergänzt, dass in der Parkzone Bahnhofareal von Montag bis Sonntag für die Benützung der Parkplätze eine Gebührenpflicht besteht. Ab 1. Januar 2012 werden auf dem Bahnhofareal folgende Gebühren erhoben:

pro Stunde Fr. 1.00
pro Tag Fr. 4.00
pro Monat Fr. 30.00
pro Jahr Fr. 330.00

Parkkarten der Parkzone 2 haben auch auf dem Bahnhofareal ihre Gültigkeit. Monats- und Jahresparkkarten sind beim Front-Office der Stadt Altstätten erhältlich.