Vernehmlassungen bis 29. Januar 2012 einreichen

13. Januar 2012
Die Bevölkerung hat noch bis 29. Januar 2012 die Möglichkeit, Vernehmlassungen über die flankierenden Massnahmen betreffend Neubau Empfangs- und Verfahrenszentrum sowie über die neue Gemeindeordnung der Stadt Altstätten einzureichen.
Der Stadtrat hat im Dezember 2011 die Bevölkerung eingeladen, zu den flankierenden Massnahmen, welche beim Bundesamt für Migration betreffend Neubau des Empfangs- und Verfahrenszentrum verlangt werden sollen, sowie zur neuen Gemeindeordnung Vernehmlassungen einzureichen. Die Bevölkerung wurde im Dezember 2011 umfassend informiert.

Empfangs- und Verfahrenszentrum (EVZ)
Das heutige Empfangs- und Verfahrenszentrum (EVZ) für Asylbewerber befindet sich an der Bleichemühlistrasse. In den letzten Jahren hat sich das Quartier Unterkirlen zu einer attraktiven Wohnlage entwickelt. Diese Quartierentwicklung führt zunehmend zu Problemen zwischen der Wohnbevölkerung und den Bewohnern des EVZ. Das BFM und der Stadtrat möchten die anstehenden Konflikte lösen und haben nach einer besser geeigneten Lösung gesucht. Mit einem Neubau im Gebiet Hädler kann das EVZ aus dem Siedlungsgebiet verlegt und die Bewohner des EVZ aufgrund der grösseren Fläche besser beschäftigt werden.

Idealer Standort für Neubau
Der Stadtrat und das Bundesamt für Migration erachten den geplanten Standort im Gebiet Hädler als geeignet. Im betroffenen Gebiet können Synergien optimal genutzt werden. Zudem ist aufgrund der steigenden Gesuche eine Erweiterung des heutigen EVZ auf maximal 390 Betten notwendig. Im Gebiet Hädler hat es genügend Fläche, um Einrichtungen zu schaffen, damit die Asylsuchenden sich in ihrer Freizeit beschäftigen können. Dadurch werden die Asylsuchenden mehr von ihrer Freizeit im EVZ verbringen und weniger die Innenstadt besuchen. Die Stadt Altstätten hat das Bundesamt für Migration unter anderem beauftragt, ein Konzept zur Beschäftigung der Asylsuchenden zu erarbeiten.

Sechs Millionen Franken für Stadt
Das Bundesamt für Migration ersucht die Stadt Altstätten um den Verkauf von mindestens 20'000 m2. Im Gegenzug soll der Stadt Altstätten das Grundstück des heutigen EVZ an der Bleichemühlistrasse (5'031 Quadratmeter) zum Kauf angeboten werden. Nach dem Landabtausch sollen zugunsten der Stadt Altstätten 6‘000‘000 Franken verbleiben.

Flankierende Massnahmen
Für das Bauvorhaben und vor allem für den Betrieb des neuen EVZ sind vom BFM flankierende Massnahmen nötig. Der Stadtrat hat beschlossen, bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine Vernehmlassung über flankierende Massnahmen, welche beim BFM verlangt werden sollen, durchzuführen.

Neue Gemeindeordnung
Zahlreiche Bestimmungen der geltenden Gemeindeordnung entsprechen nicht mehr dem neuen Gemeindegesetz, weshalb die Stadt eine Anpassung an das neue Recht per 1. Januar 2013 vorzunehmen hat. Die neue Gemeindeordnung ist schlank strukturiert und auf die Bedürfnisse der Stadt Altstätten abgestimmt.

Bewährtes fortsetzen
Der Stadtrat will, dass sich Altstätten auch weiterhin als Gemeinde mit Bürgerversammlung organisiert und zwei Bürgerversammlungen (Budget- und Rechnungsgemeinde) im Jahr durchführt. Die Unterschriftenzahlen für Initiativen und Referenden werden wie bisher mit einer absoluten Zahl festgeschrieben und sind identisch. Der Stadtrat besteht auch weiterhin aus neun Mitgliedern. Die breite Aufgabenpalette, die parteipolitische Ausgewogenheit, die Vertretung der Dörfer, die breitere Verankerung und die Gewährleistung des Milizsystems sprechen gegen ein kleineres Gremium. Dem Stadtrat ist wichtig, dass die Exekutive möglichst breit abgestützt ist und sich möglichst viele Bürgerinnen und Bürger durch ein Ratsmitglied vertreten fühlen. Die Finanzkompetenzen sollen zeitgemäss angepasst werden und die Handlungsfähigkeit der Stadt sicherstellen. Weitere Anpassungen unterbreitet der Stadtrat unter anderem bezüglich Fristen der Volksrechte.

Vernehmlassungen bis 29. Januar 2012
Die Bevölkerung, die örtlichen Parteien und verschiedene Organisationen sind eingeladen, sich zu den flankierenden Massnahmen sowie zur neuen Gemeindeordnung zu äussern. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis 29. Januar 2012. Eingaben betreffend Neubau Empfangs- und Verfahrenszentrum sind an das Bauamt Altstätten, Rathausplatz 2, 9450 Altstätten, zu richten. Die Vernehmlassungen betreffend neue Gemeindeordnung sind an die Stadtkanzlei Altstätten, Rathausplatz 2, 9450 Altstätten, zu senden. Die Vernehmlassungsberichte mit den ergänzenden Unterlagen sind auf der städtischen Website www.altstaetten.ch (Rubrik Dienstleistungen Stadt / Publikationen, Merkblätter) einsehbar oder bei der Stadtkanzlei Altstätten telefonisch zu beziehen (Telefon 071 757 77 04).

Der Stadtrat hofft auf aktive Beteiligung der Bevölkerung und auf zahlreiche Vernehmlassungsantworten.
EVZ Altstätten
Standort des geplanten EVZ-Neubaus mit dem Regionalgefängnis im Hintergrund.