Bürgerversammlung beschliesst über neue Gemeindeordnung am 9. Mai 2012

13. März 2012
Der Altstätter Stadtrat will der Bürgerversammlung vom 9. Mai 2012 die neue Gemeindeordnung unterbreiten. Nach Auswertung der Vernehmlassung hat der Stadtrat verschiedene Anpassungen vorgenommen. Der Stadtrat soll ab 1. Januar 2013 noch aus sieben Mitglieder bestehen. Im Weiteren werden in der Gemeindeordnung neue Volksrechte ermöglicht.
Seit anfangs 2010 gilt im Kanton St. Gallen ein neues Gemeindegesetz. Zahlreiche Bestimmungen der Gemeindeordnung entsprechen nicht mehr dem neuen Gemeindegesetz, weshalb die Stadt eine Anpassung an das neue Recht vorzunehmen hat. Der Gesetzgeber hat den Gemeinden eine Frist zum Erlass oder zur Anpassung an das neue Recht bis spätestens Ende der Amtsdauer 2009/2012 gewährt.

Vernehmlassung durchgeführt

Der Stadtrat hat im November 2011 die Gemeindeordnung der Stadt Altstätten angepasst und der Bevölkerung, den örtlichen Parteien und verschiedenen Organisationen zur Vernehmlassung unterbreitet. Die Vernehmlassungsfrist dauerte vom 3. Dezember 2011 bis 29. Januar 2012. Insgesamt sind 14 Vernehmlassungen eingegangen, wovon sechs Parteien, sieben Privatpersonen und eine örtliche Organisation Stellungnahmen einreichten. Der Stadtrat dankt für die wertvollen Hinweise und Anregungen. Die Vernehmlassungsantworten wurden zwischenzeitlich ausgewertet und der Stadtrat hat die neue Gemeindeordnung nochmals beraten. Dabei hat der Stadtrat verschiedene Änderungen und Ergänzungen beschlossen.

Reduktion auf sieben Stadtratsmitglieder

Die Vernehmlassung zeigte auf, dass die Bevölkerung und die meisten Parteien (z.B. CVP, FDP, a plus) eine Verkleinerung des Stadtrats wünschen. Eine Verkleinerung auf total sieben Stadtratsmitglieder ist eine Chance für die Stadt Altstätten. Es ist ohne grosse Strukturveränderung machbar, den Stadtrat von neun auf sieben Mitglieder zu verkleinern. Auch bei sieben Stadtratsmitgliedern ist es möglich, dass die Dörfer und Parteien der Stadt Altstätten im Stadtrat vertreten sind. Bei einer Verkleinerung des Stadtrates auf fünf Mitglieder wäre jedoch eine Neuorganisation der Verwaltung zwingend nötig und innert den verbleibenden Monaten nicht mehr seriös umsetzbar. Im Weiteren wäre bei fünf Stadtratsmitgliedern eine Aufstockung des Verwaltungspersonals nötig, was zusätzliche Kosten auslöst. Im Hinblick auf eine Einheitsgemeinde kann eine weitere Verkleinerung geprüft werden. Der Stadtrat hat entschieden, der Bürgerschaft an der Bürgerversammlung vom 9. Mai 2012 zu beantragen, dass der Stadtrat ab 1. Januar 2013 aus der Stadtpräsidentin oder dem Stadtpräsidenten sowie sechs weiteren Mitgliedern besteht.

Fakultatives Referendum

Gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf soll die Anzahl notwendiger Unterschriften für ein fakultatives Referendum nicht mehr von 500 Stimmberechtigten, sondern von 400 Stimmberechtigten eingereicht werden. Die Frist zur Einreichung des Begehrens soll zudem nicht mehr 30 Tage (Version Vernehmlassung), sondern 40 Tage betragen.

Neue Volksrechte

Neu in der Gemeindeordnung aufgenommen werden sollen die beiden neuen Volksrechte „Volksvorschlag“ und „Volksmotion“. Bei einem Volksvorschlag können 400 Stimmberechtigte innert 40 Tagen seit der Veröffentlichung der Referendumsvorlage einen Volksvorschlag einreichen, wenn der Stadtrat keinen Eventualantrag gestellt hat. Mit einer Volksmotion können 200 Stimmberechtigte schriftlich eine Abstimmung über einen Gegenstand verlangen, der in die Zuständigkeit der Bürgerschaft fällt.


Finanzkompetenzen

Der Aufwand und die Erträge der Laufenden Rechnung sind in den vergangenen Jahren gestiegen. Die Finanzkompetenzen sind dieser Entwicklung jedoch nicht gefolgt. Gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf reduziert der Stadtrat nun seine Finanzkompetenzen und gibt der Bürgerschaft mehr Kompetenzen. Davon betroffen sind insbesondere die unvorhersehbaren neuen Ausgaben und die Finanzbefugnisse bei den Grundstückgeschäften.

Weiteres Vorgehen

Der Stadtrat wird die neue schlank strukturierte Gemeindeordnung der Bürgerschaft an der Bürgerversammlung vom 9. Mai 2012 zur Genehmigung unterbreiten. Die neue Gemeindeordnung soll ab 1. Januar 2013 angewendet werden. Der Bericht und Antrag des Stadtrates sowie die neue Gemeindeordnung werden im Jahresbericht 2011 integriert. Der Jahresbericht steht ab zirka Mitte April 2012 zur Verfügung. Der Stadtrat ist überzeugt, mit den beschlossenen Anpassungen und der damit verbundenen Einführung zusätzlicher Volksrechte, den Bedürfnissen der Stadt Altstätten gerecht zu werden.