Referendumsfrist Bauprojekt Kreisel Breite unbenützt abgelaufen

21. Mai 2012
Die Referendumsfrist über das Bauprojekt „Kreisel Breite“ ist unbenützt abgelaufen. Damit kann das Projekt durch den Kanton St. Gallen weiter bearbeitet werden.
Das Tiefbauamt des Kantons St. Gallen plant in Altstätten auf der Breite einen Kreisel zu erstellen und den Gehweg an der Trogenerstrasse anzupassen. Der städtische Anteil beträgt 692‘000 Franken. Der Stadtrat hat die Stellungnahme zum kantonalen Bauprojekt genehmigt. Die Stellungnahme des Stadtrates zum Projekt des Kantons unterlag vom 16. März 2012 bis 14. Mai 2012 dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist ist unbenützt abgelaufen.

Projekt verbessert Verkehrssicherheit

Das Bauprojekt umfasst den Bau des Kreisels mit einem Durchmesser von 28 Metern mit den entsprechenden Anpassungen an der Trogenerstrasse, Gerbergasse, Rabengasse und dem Breiteplatz. In diesem Zusammenhang werden auch die Zufahrten optimiert und der Fussgängerschutz verbessert. Im Weiteren soll an der Trogenerstrasse, zwischen dem Kreisel und der alten Ruppenstrasse, der Raum für den Bau eines Trottoirs gesichert werden. Die Verkehrssicherheit wird durch den Bau des Kreisel und des neuen Verkehrsregimes wesentlich verbessert. Im Weiteren werden die Fussgängerinnen und Fussgänger durch verschiedene Massnahmen besser geschützt.

Kosten

Die Kosten für das gesamte Projekt belaufen sich auf 1,73 Mio. Franken. Gemäss kantonalem Strassengesetz hat sich die Stadt Altstätten an den Kosten zu beteiligen. Die Kosten werden nach Interessenlage aufgeteilt. Es wurde ein Verteilschlüssel von 40 Prozent der Gesamtkosten respektive 692‘000 Franken zulasten der Stadt Altstätten und 60 Prozent zulasten des Kantons vereinbart. Im Anteil der Stadt Altstätten sind auch alle Anpassungsarbeiten an den Gemeindestrassen und Plätzen enthalten. Durch das Projekt entstehen für Altstätten wesentliche Vorteile bezüglich Verkehrssicherheit und einheitlicher Gestaltung, weshalb der Anteil 40 Prozent beträgt.

Zuständigkeit

Der Bau von Staatsstrassen obliegt gemäss kantonalem Strassengesetz dem Kanton St. Gallen. Die Politische Gemeinde, auf deren Gebiet das Strassenbauvorhaben liegt, wird bei der Projektierung angehört und zur Stellungnahme eingeladen. Gemäss heutiger Gemeindeordnung der Stadt Altstätten untersteht die Stellungnahmen des Stadtrates zu Strassenbauten des Kantons bei einem Kostenvoranschlag von über 1 Mio. Franken (Gesamtkosten) dem fakultativen Referendum. Der städtische Anteil des Kreiselneubaus von 692‘000 Franken gilt als gebundene Ausgabe. Mit den Bauarbeiten soll – sofern alle Zustimmungen und Bewilligungen vorliegen – im Sommer 2013 begonnen werden.