Urnenabstimmung vom 29. April 2012 nicht angefochten

23. Mai 2012
Am 29. April 2012 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Stadt Altstätten zwei kommunale Abstimmungsvorlagen über den Verkauf von städtischen Grundstücken mit deutlicher Mehrheit gutgeheissen. Gegen die Urnenabstimmung ist keine Beschwerde eingereicht worden, womit die Urnenabstimmung rechtskräftig ist.
An der Urnenabstimmung vom 29. April 2012 hat die Stimmbürgerschaft der Stadt Altstätten den Verkäufen der Grundstücke Nr. 445 (Teilgebiet Freihof) an die Mettler2Invest AG und Nr. 454 (Teilgebiet Churerstrasse-Städlenstrasse) an die Relesta AG bei einer Stimmbeteiligung von 29,2 Prozent mit jeweils einem Ja-Anteil von 88 Prozent zugestimmt.

Zentrumsüberbauung kann realisiert werden
Gegen die Urnenabstimmung ist keine Beschwerde eingereicht worden. Der Stadtrat ist erfreut, dass der demokratische Volksentscheid akzeptiert wird. Damit kann die Zentrumsüberbauung realisiert werden. Das Zentrum von Altstätten wird durch die Schaffung neuer attraktiver Verkaufs- und Büroflächen, Wohneinheiten und unterirdischen Parkmöglichkeiten belebt.