Fuss-, Wander- und Radwegnetzplan liegt öffentlich auf

24. Mai 2012
Der Stadtrat hat für die Stadt Altstätten einen Fuss-, Wander- und Radwegnetzplan mit Skaterrouten genehmigt. Der Plan liegt während 30 Tagen zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Die Gemeinden im Kanton St. Gallen sind aufgrund des kantonalen Strassengesetzes verpflichtet, einen Fuss-, Wander- und Radwegnetzplan im Strassenplan zu erlassen. Der rechtskräftige Gemeindestrassenplan bildet mit der Festlegung der klassierten Strassen und Wege die massgebliche Grundlage für den Fuss-, Wander- und Radwegnetzplan.

Öffentliche Auflage
Der Stadtrat Altstätten hat an seiner letzten Sitzung den Fuss-, Wander- und Radwegnetzplan mit Skaterrouten genehmigt. Für Erlass und Änderung dieses Plans wird das Planverfahren gemäss Strassengesetz durchgeführt. Der Fuss-, Wander- und Radwegnetzplan mit Skaterrouten liegt während 30 Tagen von Dienstag, 29. Mai 2012, bis Mittwoch, 27. Juni 2012, im Rathaus Altstätten, Planauflageraum, Bauamt (3. Stock), während den Büroöffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf.