Strafverfahren gegen Stadtrat wird nicht eröffnet

14. Juni 2012
Die Anklagekammer des Kantons St. Gallen hat mit Entscheid vom 6. Juni 2012 entschieden, kein Strafverfahren gegen den Stadtrat Altstätten zu eröffnen.
Ein Altstätter Einwohner hat im Februar 2012 gegen den Stadtrat Altstätten wegen ungetreuer Amtsführung, Vorspiegelung falscher Tatsachen und Irreführung in zwei Fällen, nämlich im Zusammenhang mit der Abstimmung Budget 2012 und der Abstimmung betr. Neubau Rathaus, Strafanzeige eingereicht.

Die Anklagekammer des Kantons St. Gallen hat festgestellt, dass der vom Anzeiger angezeigte Sachverhalt, ein mutmasslich strafbares Verhalten des Stadtrates, insbesondere auch hinsichtlich der ausdrücklich eingeklagten Straftatbestände des Betrugs und der ungetreuen Amtsführung, nicht zu begründen vermag, was die Eröffnung einer Strafuntersuchung zu rechtfertigen vermöchte. Die Anklagekammer hat deshalb entschieden, kein Strafverfahren zu eröffnen.

Gegen den Entscheid der Anklagekammer kann innert 30 Tagen nach der Zustellung beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht werden.