Neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

26. Oktober 2012
Auf 1. Januar 2013 löst das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht das bisherige Vormundschaftsrecht ab. Die Gemeinden im Rheintal haben eine gemeinsame regionale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde gebildet. Die interkommunale Vereinbarung unterliegt dem fakultativen Referendum. Zudem wurden die Mitglieder der neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde gewählt.
Das bald 100-jährige Vormundschaftsrecht wird bezügliche Erwachsene und Organisation grundlegend erneuert und vom neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KES-Recht) abgelöst. Dieses tritt per 1. Januar 2013 in Kraft. Aufgrund dieser neuen Bundesgesetzgebung müssen die bisherigen Behördenstrukturen und die Verfahren den neuen Gegebenheiten und Erfordernissen angepasst werden. Durch die Vorschrift, dass neu die Erwachsenenschutzbehörde eine Fachbehörde sein muss, ergibt sich eine Regionalisierung. Im Kanton St. Gallen sind die Gemeinden und das Departement des Innern für die Planung und Vorbereitung der Umsetzung zuständig. Es wurden im Kanton St. Gallen neun KES-Regionen gebildet.

KES-Behörde Rheintal in Altstätten
Die zwölf Gemeinden Altstätten, Au, Balgach, Berneck, Diepoldsau, Eichberg, Marbach, Oberriet, Rebstein, Rüthi, St. Margrethen und Widnau gehen diese Aufgabe gemeinsam an. In der Projektphase wurde entschieden, dass der Sitz der KES-Behörde in Altstätten ist und die Stadt Altstätten alle Anstellungen vornimmt, bis die interkommunale Vereinbarung rechtskräftig ist und die Trägerschaft dieser neuen Behörde dann die Arbeitsverhältnisse übernehmen kann.

Mitglieder gewählt
Der Stadtrat Altstätten hat die Mitglieder der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde gewählt. Es sind dies:

  • lic. iur. Christina Manser, Präsidentin, Pädagogin und Juristin
  • Ildiko Kopp, Vizepräsidentin, Sozialarbeiterin BSc FHO
  • Petra Christen, Sozialarbeiterin, Sozialarbeiterin BSc FHO
  • Antonia Federer, Pflegefachfrau HF und Fachfrau Gerontologie SGIPA
  • lic. iur. Simona Schawalder, Juristin

Fakultatives Referendum
Die zwölf Gemeinden von St. Margrethen bis Rüthi, mit total rund 63'000 Einwohnerinnen und Einwohnern, regeln in einer interkommunalen Vereinbarung gemeinsam die Trägerschaft für die regionale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Rheintal (KESB Rheintal). Die Interkommunale Vereinbarung zwischen den Gemeinden Altstätten, Au, Balgach, Berneck, Diepoldsau, Eichberg, Marbach, Oberriet, Rebstein, Rüthi, St. Margrethen und Widnau wurde von sämtlichen Gemeinde- bzw. Stadträten genehmigt. Die Interkommunale Vereinbarung unterliegt ab 30. Oktober 2012 dem fakultativen Referendum. Sie kann innert der Referendumsfrist bei den jeweiligen Gemeindeverwaltungen eingesehen werden.