8. November 2012
Der Stadtrat unterbreitet der Altstätter Bevölkerung einen Vernehmlassungsbericht zum Hallenbad GESA. Mit der Vernehmlassung wird die Bevölkerung umfangreich über die drei Varianten Neubau, Sanierung und Stilllegung informiert. Der Stadtrat empfiehlt einen Neubau des Hallenbades, selbst wenn aus heutiger Sicht ein Einfluss auf den Steuerfuss von zwei bis drei Steuerprozenten nicht ausgeschlossen werden kann. Die Vernehmlassung dauert bis 15. Januar 2013.
Das Hallenbad ist rund 40 Jahre alt und bedarf einer umfassenden Sanierung. Die Freibadanlage und die Sportanlagen sind in den vergangenen Jahren ausgebaut respektive saniert worden und bedürfen keiner grundsätzlichen Erneuerung.

Massnahmenkatalog
Ein erster Massnahmenkatalog umfasste Szenarien von Stilllegung des Hallenbades über verschiedene Sanierungsvarianten (Werterhaltung, Attraktivitätserhaltung) bis zu einem Neubau mit zusätzlichen Angeboten (Attraktivitätssteigerung). Gestützt auf die Finanzlage der Stadt, die jährlichen Betriebskosten und die unumgänglichen grossen Sanierungskosten beauftragte der Stadtrat die Firma s.a.b. Aktiengesellschaft, Friedrichshafen, Standort-, Markt- und Wettbewerbsanalysen zu erarbeiten. Danach erfolgte die Analyse des wirtschaftlichen Potenzials für die möglichen Angebote des sanierten Hallenbades.

Neubau, Sanierung oder Stilllegung
Im Jahr 2011 erarbeitete die Firma s.a.b. die Businesspläne zu den verschiedenen Sanierungsvarianten. Der Businessplan enthielt total fünf Sanierungsvarianten. Der Stadtrat hat weitere Abklärungen getätigt und entschieden, der Bevölkerung folgende drei Varianten zur Vernehmlassung vorzulegen:

- Neubau des Hallenbades verbunden mit zusätzlichen Angeboten zwecks Steigerung der Attraktivität
- Sanierung des Hallenbades verbunden mit Massnahmen zur Erhaltung der Attraktivität
- Stilllegung des Hallenbades mit Weiterführung des Betriebs des Freibades

Kostengünstige Schliessung
Die Schliessung des Hallenbades wäre die kostengünstigste Variante, indem sie für die Stadt Einsparungen von jährlich maximal 2,42 Steuerprozente ermöglicht. Sie entspricht aber gemäss Umfrage aus dem Jahr 2009 nicht den Bedürfnissen der Bevölkerung. Zudem muss berücksichtigt werden, dass eine Lösung für das Schulschwimmen gefunden werden muss.

Neubau mit Partner
Für die Sanierung erweist sich der Neubau mit zusätzlichen Angeboten als die wirtschaftlichste Variante, erfordert aber einen höheren Kapitaleinsatz. Um diesen im Rahmen zu halten, lässt sich eine sogenannte „PPP-Lösung“ realisieren. Unter „PPP“ versteht man eine „Public Private Partnership“, eine Partnerschaft zwischen der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft. Dabei beteiligt sich der Partner an der Investition und übernimmt die Führung des gesamten Betriebes inklusive Freibad. Die Stadt finanziert die restliche Investition und leistet eine jährliche fixe Leistungsauftragszahlung. Das unternehmerische Risiko liegt beim privatwirtschaftlichen Partner. Das Eigentum am Hallen- und Freibad sowie an der Minigolfanlage verbleibt bei der Stadt Altstätten, das an den zusätzlichen Angeboten liegt in den Händen des PPP-Partners.

Investitionsanteil von 12,8 Millionen Franken
Gemäss Vorstudie betragen die Investitionskosten inkl. MwSt. für den Neubau 17,5 Mio. Franken. Der Investitionsanteil der Stadt Altstätten beträgt 12,8 Mio. Franken, derjenige des PPP-Partners 4,7 Mio. Franken. Die jährlichen Kosten (Kapitalfolgekosten, Leistungsauftragszahlungen, Rückstellungen für Werterhaltung) für die Stadt betragen rund 1 Mio. Franken und haben Auswirkungen auf den Steuerfuss. Die detaillierten Zahlen werden im Vernehmlassungsbericht aufgezeigt.

Stadtrat empfiehlt Neubau
Aufgrund der von der Bevölkerung in einer Umfrage unterstützten Attraktivitätssteigerung des Hallenbades und der Altstätter Vorwärtsstrategie empfiehlt der Stadtrat die Variante Neubau, selbst wenn aus heutiger Sicht ein Einfluss auf den Steuerfuss von zwei bis drei Steuerprozenten nicht ausgeschlossen werden kann. Ein Hallenbad ist gemäss Umfrage ein Bedürfnis weiter Bevölkerungskreise und gehört zudem zu einer attraktiven Infrastruktur einer Stadt in der Grösse von Altstätten.

Vernehmlassung
Mit der Vernehmlassung wird die Bevölkerung umfangreich über die drei Varianten Neubau, Sanierung und Stilllegung des Hallenbades informiert. Für den Stadtrat ist für die weitere Entscheidfindung eine breite Teilnahme der Bevölkerung an der Vernehmlassung von hoher Bedeutung. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis 15. Januar 2013. Der Vernehmlassungsbericht wird am 9. November 2012 den Abonnenten des Jahresberichts und den Anspruchsgruppen des Hallenbades zugestellt. Er kann zudem telefonisch bei der Stadtkanzlei unter der Telefonnummer 071 757 77 04 oder über die städtische Website www.altstaetten.ch sowie per E-Mail (info@altstaetten.ch) bestellt werden. Ebenfalls wird der Vernehmlassungsbericht ab 9. November 2012 auf der Website der Stadt Altstätten publiziert.

Orientierungsversammlung am 14. November 2012
Am Mittwoch, 14. November 2012, 19.30 Uhr, wird im „Sonnensaal“ Altstätten eine Orientierungsversammlung zur Vernehmlassung und der Frage „Neubau, Sanierung oder Stilllegung des Hallenbades“ durchgeführt. Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen. Nach Ablauf der Vernehmlassung und deren Auswertung wird der Stadtrat über das weitere Vorgehen entscheiden und die Bevölkerung entsprechend informieren.
Hallenbad GESA
Neubau, Sanierung oder Stilllegung des Hallenbades?

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