18. Januar 2013
In diesen Tagen erhalten die Steuerpflichtigen die provisorische Steuerrechnung für das Jahr 2013. Die Steuererklärungen werden bis Ende Januar 2013 den Steuerpflichtigen zugestellt.
Die Steuerpflichtigen werden im Verlauf des Januars 2013 Post vom Steueramt erhalten.

Provisorische Steuerrechnung
In diesen Tagen erhalten die Steuerpflichtigen die provisorische Steuerrechnung für das Jahr 2013. Die provisorische Steuerrechnung wird nach Massgabe des mutmasslich geschuldeten Steuerbetrags ausgestellt. Dabei wird insbesondere die letzte Veranlagung oder die letzte Steuererklärung berücksichtigt. Den Steuerpflichtigen wird empfohlen – vor allem bei höherem steuerbaren Einkommen im Vergleich zu den Vorjahren – beim Steueramt Altstätten eine dem aktuellen Einkommen angepasste provisorische Steuerrechnung zu verlangen. Damit kann verhindert werden, dass nach Zustellung der definitiven Schlussrechnung innert der Zahlungsfrist eine hohe Nachzahlung geleistet werden muss und ein Ausgleichszins zulasten der Steuerpflichtigen entsteht.

Steuererklärung
Ebenfalls im Januar 2013 erhalten die Steuerpflichtigen die Steuererklärung. Diese ist bis 31. März 2013 ausgefüllt dem Steueramt zu retournieren. Die Steuererklärung kann nach wie vor auf Papier bearbeitet und eingereicht werden. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit die Steuererklärung elektronisch einzureichen. Damit helfen die Steuerpflichtigen, Papier und somit Kosten einzusparen.

Elektronischer Service
Mit dem elektronischen Service eKonto (www.steuern.sg.ch) können die Steuerpflichtigen ihr Steuerkonto einsehen. Angezeigt werden Rechnungsbeträge, Zahlungen, Guthaben und Ausstände. Neu kann ab Januar 2013 bei Bedarf auch die vorläufige Rechnung an geänderte Situationen angepasst werden.

Für weitere Auskünfte steht den Steuerpflichtigen das Steueramt der Stadt Altstätten gerne zur Verfügung (Telefon 071 757 77 60).