Bürgerversammlung der Stadt Altstätten vom 15. Mai 2013

16. Mai 2013
Die Bürgerversammlung genehmigte am 15. Mai 2013 die Jahresrechnung 2012 und den Baukostenbeitrag Erweiterung Haus Viva in Altstätten. Im Anschluss an die Bürgerversammlung wurde Vreni Fessler für ihr ausserordentliches Engagement im Vereinsleben und sozialen Bereich der Anerkennungspreis der Stadt Altstätten überreicht.
Jahresrechnung 2012
Die Bürgerschaft genehmigte die Jahresrechnung 2012 der Stadt Altstätten und der Technischen Betriebe Altstätten ohne Gegenstimme. Der Antrag des Stadtrates, den Rechnungsüberschuss der Stadt Altstätten von Fr. 1‘764‘545.14 wie folgt zu verwenden: Fr. 1‘639‘545.14 Einlage ins Eigenkapital (Reserve für zukünftige Aufwandüberschüsse) und Fr. 125‘000.00 zur Vorfinanzierung für Infrastruktur- und Verkehrsanlagen Freihof-Rathaus wurde ebenfalls einstimmig angenommen.

Baukostenbeitrag Erweiterung Haus Viva, Altstätten
Der Kredit von 3 Mio. Franken für die Leistung eines Baukostenbeitrages im Jahre 2014 an die Genossenschaft „Wohnen im Alter“ für die Erweiterung des Hauses Viva wurde durch die Bürgerschaft ohne Gegenstimme angenommen. Die Verwendung des Buchgewinns von 3 Mio. Franken für zusätzliche Direktabschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen im Jahr 2014 wurde ebenfalls ohne Gegenstimme genehmigt.

Anerkennungspreis
Der Anerkennungspreis der Stadt Altstätten wurde Vreni Fessler für ihr ausserordentliches Engagement im Vereinsleben und sozialen Bereich verliehen. Sie engagierte sich am Aufbau der Ludothek, betreute die Caféteria im Altersheim Kirlenhof, ist seit bald 30 Jahren Mitglied des Katholischen Kirchenchors St. Nikolaus (ein Teil davon als Präsidentin), war Präsidentin der Frauen- und Müttergemeinschaft, etc.

Protokoll Bürgerversammlung
Das Protokoll der Bürgerversammlung wird vom 29. Mai bis 11. Juni 2013 bei der Stadtkanzlei Altstätten (1. Stock, Rorschacherstrasse 1) öffentlich aufgelegt. Innert der Auflagefrist kann jeder Stimmberechtigte sowie Personen, die schutzwürdige Interessen geltend machen können, beim Departement des Innern des Kantons St. Gallen Beschwerde gegen das Protokoll erheben.