Referendumsvorlage Zweckverbands-Vereinbarung zwischen den Gemeinden Altstätten, Rebstein, Rüthi, Eichberg und Marbach über die Sozialen Dienste Oberes Rheintal (SDO)

10. Oktober 2013
Der Zweckverband Soziale Dienste Oberes Rheintal, Altstätten, besteht in der jetzigen Form seit dem Jahr 1990. Er führt für die angeschlossenen Verbandsgemeinden die freiwillige und gesetzliche Sozialberatung aus. Im Rahmen der freiwilligen Sozialberatung profitieren die Einwohnerinnen und Einwohner der angeschlossenen Gemeinden von unentgeltlicher, allgemeiner Sozialberatung, Schulden- und Budgetberatung, Beratungen bei Trennung und Scheidung, Lohn- und Rentenverwaltungen etc. Die gesetzliche Sozialberatung umfasst die Begleitung und Betreuung von gesetzlichen Massnahmen im Rahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts sowie die Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen.

Aufgrund des seit 1. Januar 2010 in Kraft getretenen neuen Gemeindegesetzes und den seit der Gründung des Zweckverbands SDO auf 1. Juli 1990 veränderten Rahmenbedingungen musste die Vereinbarung über den Zweckverband Soziale Dienste Oberes Rheintal den neuen gesetzlichen Gegebenheiten angepasst werden.

Sämtliche Gemeinderäte und der Stadtrat Altstätten haben die neue Zweckverbands-Vereinbarung genehmigt. Diese untersteht gestützt auf Art. 23 lit. b und c Gemeindegesetz (sGS 151.2) dem fakultativen Referendum. Die Zweckverbands-Vereinbarung liegt in allen Verbandsgemeinden während der Dauer des Referendumsverfahrens öffentlich auf. Auf Wunsch kann diese auch telefonisch bei der jeweiligen Gemeinderatskanzlei bzw. der Stadtkanzlei Altstätten bestellt werden.

Zugehörige Objekte

Name
Vereinbarung Zweckverband SDO - 2013 Download 0 Vereinbarung Zweckverband SDO - 2013
SDO Zweckverbandsvereinbarung - Inserat Download 1 SDO Zweckverbandsvereinbarung - Inserat