Referendumsvorlage Zweckverbands-Vereinbarung zwischen den Gemeinden Altstätten, Rebstein, Rüthi, Eichberg und Marbach über die Sozialen Dienste Oberes Rheintal (SDO)
Aufgrund des seit 1. Januar 2010 in Kraft getretenen neuen Gemeindegesetzes und den seit der Gründung des Zweckverbands SDO auf 1. Juli 1990 veränderten Rahmenbedingungen musste die Vereinbarung über den Zweckverband Soziale Dienste Oberes Rheintal den neuen gesetzlichen Gegebenheiten angepasst werden.
Sämtliche Gemeinderäte und der Stadtrat Altstätten haben die neue Zweckverbands-Vereinbarung genehmigt. Diese untersteht gestützt auf Art. 23 lit. b und c Gemeindegesetz (sGS 151.2) dem fakultativen Referendum. Die Zweckverbands-Vereinbarung liegt in allen Verbandsgemeinden während der Dauer des Referendumsverfahrens öffentlich auf. Auf Wunsch kann diese auch telefonisch bei der jeweiligen Gemeinderatskanzlei bzw. der Stadtkanzlei Altstätten bestellt werden.
Zugehörige Objekte
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Vereinbarung Zweckverband SDO - 2013 | Download | 0 | Vereinbarung Zweckverband SDO - 2013 |
SDO Zweckverbandsvereinbarung - Inserat | Download | 1 | SDO Zweckverbandsvereinbarung - Inserat |