Voranschläge 2014 der Stadt Altstätten und Gutachten Folgekosten Musikhaus Chunrat genehmigt

29. November 2013
Die Bürgerversammlung vom 28. November 2013 genehmigte die Voranschläge für das Jahr 2014 der Laufenden Rechnung und der Investitionsrechnung der Stadt Altstätten und der Technischen Betriebe Altstätten sowie die Anträge bezüglich Folgekosten Musikhaus Chunrat. Im Weiteren wurden die bisherigen Steueransätze beschlossen.
An der Bürgerversammlung der Stadt Altstätten vom 28. November 2013 nahmen 220 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger teil. Dies entspricht einer Stimmbeteiligung von 3.2 %.

Voranschlag 2014
Der Voranschlag der Laufenden Rechnung 2014 der Stadt Altstätten und der Technischen Betriebe Altstätten wurde ohne Änderungen von der Bürgerversammlung genehmigt. Der Voranschlag des allgemeinen Haushaltes sieht Aufwendungen von 71,319 Mio. Franken und Einnahmen von 70,844 Mio. Franken vor, was einem Aufwandüberschuss von Fr. 475‘000. entspricht. Die Technischen Betriebe Altstätten rechnen mit einem Gesamtaufwand von 16,450 Mio. Franken und einem Gesamtertrag von 14,614 Mio. Franken im Jahr 2014. Daraus ergibt sich ein Aufwandüberschuss von rund 1,836 Mio. Franken, welcher durch die Entnahme aus dem Reservefonds gedeckt wird.

Steuerfuss von 153 %
Für das Jahr 2013 wurden durch die Bürgerversammlung folgende Steuersätze beschlossen:

  • Gemeindesteuern (Einkommens- und Vermögenssteuern): 153 %
  • Grundsteuern: 0,8 %o

Musikhaus Chunrat
Die Anträge betreffend Folgekosten Musikhaus Chunrat wurden genehmigt. Die Bauabrechnung wird an der Bürgerversammlung im Mai 2014 den Stimmberechtigten vorgelegt.

Allgemeine Umfrage
In der allgemeinen Umfrage wurden folgende Fragen zur Rhema gestellt: Wie hoch sind die Schulden der Rhema bei der Stadt Altstätten? Weiss der Stadtrat wie hoch die Gläubigerquote ist und sollte eine Klage gegen den Verwaltungsrat eingereicht werden, schliesst sich der Stadtrat der Klage an? Die Stadt Altstätten muss nach heutigem Kenntnisstand mit ca. Fr. 54‘000 Abschreibungen rechnen. Darin enthalten sind auch die Kosten für EW und Wasser. Die Gläubigerquote ist noch nicht bekannt. Zur Frage der Klage wird sich der Stadtrat an einer der nächsten Sitzungen beraten und dann informieren.

Protokoll Bürgerversammlung
Das Protokoll der Bürgerversammlung wird vom 6. Dezember 2013 bis 19. Dezember 2013 bei der Stadtkanzlei Altstätten (Rathaus) öffentlich aufgelegt. Innert der Auflagefrist kann jeder Stimmberechtigte und jeder Betroffene beim Departement des Innern des Kantons St. Gallen Beschwerde gegen das Protokoll erheben.