Strategieentscheid 3 zum Hallenbad Altstätten ist gefällt

20. März 2014
Der Stadtrat Altstätten hat im Zusammenhang mit dem Hallenbad GESA den Strategieentscheid 3 gefällt. Damit entscheidet sich der Stadtrat für die Einholung eines Projektierungskredites an der Bürgerversammlung im Mai 2014 und die Ausschreibung eines Wettbewerbsverfahrens für Totalunternehmer.
Die Abklärungen über die weitere Zukunft des Hallenbads GESA in Altstätten sind in vollem Gang. Seit dem Strategieentscheid 2 vom Oktober 2013 hat der Stadtrat Gespräche mit den Regionsgemeinden geführt und mögliche Beteiligungsmodelle konkretisiert. Im Grundsatz besteht zwischen den Gemeinderäten der Regionsgemeinden und dem Stadtrat Altstätten Einigkeit darüber, dass die Kosten für das Schulschwimmen in einem künftigen Hallenbad gerechter verteilt werden sollen. Um die Verhandlungen mit den Gemeinden Rebstein, Marbach, Eichberg, Oberriet und Rüthi weiter zu führen, sind verlässliche Zahlen notwendig.

Die bisherigen Studien enthalten umfassende Grundlagen, bezüglich Investitionen jedoch erst Richtwerte. Aufgrund der Erfahrungen in anderen Hallenbadprojekten muss der Stadtrat davon ausgehen, dass bei einem Neubau die effektiven Investitionskosten eher bei 16.7 Mio. Franken zuzüglich 33 Prozent liegen, sprich bei rund 22 Mio. Franken.

Totalunternehmer-Wettbewerb schafft verlässliche Zahlen
Mit der Durchführung eines sogenannten Totalunternehmer (TU)-Wettbewerbs können verlässliche Angaben zum Investitionsvolumen gewonnen werden. Das Verfahren besteht aus zwei Stufen: Stufe 1 mit der Vorbereitungsphase und Stufe 2 mit dem eigentlichen Wettbewerbsverfahren. Nach Abschluss des Wettbewerbs liegt ein konkretes Hallenbad-Projekt im Massstab 1:200 vor. Auch gibt der TU ein Fixpreisangebot mit Kostengarantie ab. Der TU-Wettbewerb hat drei wesentliche Vorteile: Das Verfahren kann einiges schneller durchgeführt werden als ein üblicher Architekturwettbewerb, die errechneten Kosten sind verbindlich und die finanziellen Risiken werden deutlich reduziert. Damit sichergestellt werden kann, dass auch das ortsansässige Gewerbe bei den Vergaben durch den TU berücksichtigt wird, muss die Stadt Altstätten ein Mitbestimmungsrecht für die Vergaben vertraglich regeln. Auf Basis der Bauinvestitionen sowie der erwarteten Betriebskosten und Einnahmen aus der bestehenden Machbarkeitsstudie werden anschliessend die betrieblichen Folgekosten und das jährliche Betriebsdefizit des Schulschwimmens im Hallenbad berechnet.

Weshalb besteht ein Zeitdruck? Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Regionsgemeinden müssen über eine allfällige Beteiligung am Betriebsdefizit des Schulschwimmens entscheiden. Es ist vorgesehen, dass die Regionsgemeinden an den im Frühjahr 2015 stattfindenden Bürgerversammlungen informieren und entsprechend Anträge stellen. Damit dies möglich ist, müssen das Hallenbad-Projekt und der Kostenvoranschlag bis Ende 2014 vorliegen. Wird dieses Terminziel nicht erreicht, steht das Projekt bis im Frühjahr 2016 still.

Wichtige Weichenstellung mit dem Projektierungskredit
Zur Durchführung des TU-Wettbewerbs wird ein Projektierungskredit benötigt. Die Kosten werden mit gesamthaft 370‘000 Franken veranschlagt. Darin enthalten sind 55‘000 Franken für die Vorbereitungsphase (Stufe 1). Im Detail umfasst Stufe 1 die Festlegung des Hallenbad-Raumprogramms, die Grundlagenerarbeitung zur Wettbewerbsausschreibung in Koordination mit Fachplanern und die Überprüfung der Verfahrensabläufe durch Spezialisten.

Für das Wettbewerbsverfahren (Stufe 2) entstehen Kosten von 315‘000 Franken. Die Ausgaben beinhalten die Wettbewerbsdurchführung sowie Prüfung und Jurierung der Wettbewerbsresultate, die Preissumme und den Beizug von Spezialisten zur Überprüfung der Angebote bezüglich Kosten, Funktionalität und Gestaltung.

Die Ausschreibung des TU-Wettbewerbs ist eine wichtige Weichenstellung zur Erlangung einer möglichst grossen Kostensicherheit für den weiteren Projektverlauf. Um die gesteckten Terminziele zu erreichen hat der Stadtrat beschlossen, mit den Arbeiten der Stufe 1 zu beginnen. Dafür wurde ein Kredit von 55‘000 Franken für die Vorbereitungsphase genehmigt. Der Projektierungskredit für die Stufe 2 im Betrag von 315‘000 Franken wird an der nächsten ordentlichen Bürgerversammlung vom 14. Mai 2014 zur Genehmigung vorgelegt.

Entscheid der Bürgerschaft ist wegweisend
Vor der Bürgerversammlung im Mai findet am 30. April 2014, 19.30 Uhr, eine Informationsveranstaltung im Sonnensaal statt. Zur Meinungsbildung in der Bevölkerung wird zudem ein ausführliches Gutachten erstellt. Das Gutachten zum Projektierungskredit Hallenbad wird integriert in den Jahresbericht 2013 und allen Abonnenten des Jahresberichtes automatisch zugestellt. Ab 23. April 2014 ist das Gutachten auf der Homepage der Stadt Altstätten (www.altstaetten.ch) aufgeschaltet.

Bei einer Ablehnung des Projektierungskredits würden die Arbeiten umgehend gestoppt. Ein Nein müsste vom Stadtrat wohl gedeutet werden als Wunsch, das Projekt nicht im Rahmen der bisher angedachten Entwicklung weiter zu führen. In diesem Fall würde voraussichtlich im Herbst 2014 eine Urnenabstimmung über eine Hallenbadschliessung durchgeführt.