Kosten zu Lasten der Stadt Altstätten bei der Überbauung Zentrumsitz

10. September 2014
Ein Teil des Aushubmaterial bei der Überbauung Zentrumssitz ist verschmutzt und muss auf einer Inertdeponie entsorgt werden. Gemäss Vertrag muss der Verkäufer für die Kosten bei belastetem Material aufkommen.
Beim Aushub für die Baustelle Zentrumsitz der Relesta AG wurde festgestellt, dass der obere Meter des Aushubs nicht wie erwartet als unverschmutztes Material deponiert werden kann. Obwohl das Grundstück nicht im Kataster der belasteten Standorte liegt, haben die Untersuchungen ergeben, dass das Erdreich leicht verschmutzt ist. Verschmutzt bedeutet in diesem Fall einen zu grossen Anteil an Strassensplitt, Ziegelsplitter und Holzresten, aber auch geringe Mengen an Blei, Kupfer und Kohlenwasserstoffen.

Basierend auf den Prüfungen durch ein externes Fachbüro, entschied das kantonale Amt für Umwelt (AFU), dass dieser Aushub auf einer sogenannten Inertdeponie entsorgt werden muss. Die Rechtsgrundlage dafür liegt im Umweltschutzgesetz (USG).

Die Bürgerschaft hat dem Verkauf der Parzelle 454 an der Urnenabstimmung vom 29. April 2012 zugestimmt. Im Kaufvertrag wurde festgehalten: Für sämtliche Spezialentsorgungen, die mit der Entsorgung von belastetem Material gemäss Umweltschutzgesetz zusammenhängen und über die Entsorgung von unbelasteten Aushubmaterial gemäss Umweltschutzgesetz hinausgehen, kommt der Verkäufer auf‘ (Auszug aus Seite 10 Kaufvertrag).

Die Mehrkosten für die teurere Entsorgung des Aushubmaterials zu Lasten der Stadt belaufen sich auf rund Fr. 310‘000. Die Kosten werden dem Konto für den Verkauf des Grundstückes belastet. Der Verkaufspreis der Liegenschaft betrug Fr. 2‘900‘000. Der Gewinn für die Stadt aus dem Verkauf für das Grundstück sinkt entsprechend. Trotz seriöser Abklärungen seitens der Stadt und der nachträglichen durchgeführten rechtlichen Prüfung der Sachlage, ist die Stadt verpflichtet, diese Kosten zu übernehmen.