Voranschläge 2015 der Stadt Altstätten genehmigt

28. November 2014
Die Bürgerversammlung vom 27. November 2014 genehmigte die Voranschläge für das Jahr 2015 der Laufenden Rechnung und der Investitionsrechnung der Stadt Altstätten und der Technischen Betriebe Altstätten. Im Weiteren wurde der um zwei Prozent tiefere Steuerfuss beschlossen.
An der Bürgerversammlung der Stadt Altstätten vom 27. November 2014 nahmen 180 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger teil. Dies entspricht einer Stimmbeteiligung von 2.6 %.

Voranschlag 2015
Der Voranschlag der Laufenden Rechnung 2015 der Stadt Altstätten und der Technischen Betriebe Altstätten wurde ohne Änderungen von der Bürgerversammlung genehmigt. Der Voranschlag des allgemeinen Haushaltes sieht Aufwendungen von 69,681 Mio. Franken und Einnahmen von 69,507 Mio. Franken vor, was einem Aufwandüberschuss von Fr. 174‘000 entspricht. Die Technischen Betriebe Altstätten rechnen mit einem Gesamtaufwand von 12,091 Mio. Franken und einem Gesamtertrag von 14,581 Mio. Franken im Jahr 2015. Daraus ergibt sich ein Ertragsüberschuss von rund 2,490 Mio. Franken, welcher für Abschreibungen und Einlage in den Reservefonds verwendet wird.

Steuerfuss von 151 %
Für das Jahr 2015 wurden durch die Bürgerversammlung folgende Steuersätze beschlossen:

  • Gemeindesteuern (Einkommens- und Vermögenssteuern): 151 %
  • Grundsteuern: 0,8 %

Allgemeine Umfrage
In der allgemeinen Umfrage wurden keine Fragen gestellt.

Protokoll Bürgerversammlung
Das Protokoll der Bürgerversammlung wird vom 12. Dezember 2014 bis 29. Dezember 2014 bei der Stadtkanzlei Altstätten (Rathaus) öffentlich aufgelegt. Innert der Auflagefrist kann jeder Stimmberechtigte und jeder Betroffene beim Departement des Innern des Kantons St. Gallens Beschwerde gegen das Protokoll erheben.