Parkierungsreglement / Änderung bzw. Ergänzung betreffend Parkgaragen

26. Januar 2015
Der Stadtrat hat eine Änderung bzw. Ergänzung des Reglementes über das Parkieren auf öffentlichem Grund (Parkierungsreglement) beschlossen. Der Beschluss über die Änderung bzw. Ergänzung des Parkierungsreglementes untersteht dem fakultativen Referendum. Die Referendumsauflage erfolgt in der Zeit vom 26. Januar 2015 bis 6. März 2015 bei der Stadtverwaltung Altstätten, Rorschacherstrasse 1, 1. Stock.
Auf Ende 2015 werden die beiden Tiefgaragen Freihof und Rathaus unter der Bezeichnung „Parkgarage Rathaus“ in Betrieb genommen. Die Stadt Altstätten, als Eigentümerin des Rathauses, und die Eigentümerin des Freihofs betreiben und bewirtschaften die Tiefgarage gemeinsam.

Im heute geltenden Parkierungsreglement sind keine Gebühren für Parkgaragen festgelegt. Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Grundlage hat der Stadtrat beschlossen, das Parkierungsreglement anzupassen bzw. zu ergänzen.


Änderungen
Es werden sechs Artikel des Parkierungsreglements angepasst. Die wesentlichsten Änderungen sind folgende: Es wird eine neue Zone „Parkgaragen mit Gebührenpflicht“ geschaffen. In dieser Zone besteht von Montag bis Sonntag für die Benützung der Parkplätze eine Gebührenpflicht. Um die Handhabung mit den Ein- und Ausfahrtstickets möglichst zu vereinfachen, werden die rollstuhlgerechten Parkplätze in der Parkgarage ebenfalls der Gebührenpflicht unterstellt. Die rollstuhlgerechten Parkplätze im Freien, Kurzzeitparkplätze und Parkplätze in der freien Parkzone sind wie bisher gebührenfrei.

Neu können für Parkgaragen oder Teile davon monatliche oder jährliche Dauerkarten abgegeben oder Mietverträge ausgestellt werden.

In Art. 16 des Parkierungsreglements wird bestimmt, dass der Stadtrat für das Parkieren in Parkgaragen, an denen die Stadt beteiligt ist, einen Gebührentarif erlassen kann.

Die übrigen Artikel des Parkierungsreglements sowie Gebühren bleiben unverändert.


Referendumsauflage
Die Änderung bzw. Ergänzung der Artikel 3, 4, 6, 14, 16 und 17 des Reglementes über das Parkieren auf öffentlichem Grund (Parkierungsreglement) der Stadt Altstätten untersteht dem fakultativen Referendum. Die Referendumsauflage erfolgt ab 26. Januar 2015 und dauert bis 6. März 2015.

Die Referendumsvorlage kann bei der Stadtkanzlei Altstätten, Rorschacherstrasse 1, 1. Stock, sowie auf der Website www.altstaetten.ch bezogen bzw. eingesehen werden.

Zugehörige Objekte

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