Kein Feuerwerksverbot am Nationalfeiertag
- Raucherwaren und Zündhölzer dürfen nicht ungelöscht weggeworfen werden.
- Feuer sind nur in bestehenden, fest eingerichteten Feuerstellen zu entfachen.
- Feuer müssen immer überwacht werden. Funkenflug ist sofort zu löschen.
- Feuer in Feuerstellen sind vor dem Verlassen zwingend vollständig zu löschen.
- Bei Wind ist das Entfachen von Feuer zu unterlassen.