Kein Feuerwerksverbot am Nationalfeiertag

29. Juli 2015
Trotz des trockenen und heissen Wetters der vergangenen Tage verzichtet der Kanton St. Gallen auf ein Feuer- und / oder Feuerwerksverbot. Im Umgang mit Feuer, Feuerwerkskörpern und Rauchwaren ist jedoch Vorsicht geboten.
Aufgrund der Niederschläge hat der kantonale Führungsstab zusammen mit den Fachspezialisten auf ein Feuer- und / oder Feuerwerksverbot verzichtet. Im Wald und in Waldesnähe ist jedoch wegen der weiter anhaltenden Trockenheit im Umgang mit Feuer und Raucherware grösste Vorsicht geboten. Folgende Verhaltenshinweise sind zwingend zu beachten:
  • Raucherwaren und Zündhölzer dürfen nicht ungelöscht weggeworfen werden.
  • Feuer sind nur in bestehenden, fest eingerichteten Feuerstellen zu entfachen.
  • Feuer müssen immer überwacht werden. Funkenflug ist sofort zu löschen.
  • Feuer in Feuerstellen sind vor dem Verlassen zwingend vollständig zu löschen.
  • Bei Wind ist das Entfachen von Feuer zu unterlassen.
Im Umgang mit Feuerwerkskörpern ist generell Vorsicht geboten. Es gelten die üblichen Vorschriften und Vorsichtsmassnahmen. Es ist zusätzlich ein Sicherheitsabstand zum Wald von mindestens 200 Metern einzuhalten.