10. September 2015
Das Wasserreglement wird formal an die Gemeindeordnung und das Gemeindegesetz angepasst.
Im bestehenden Reglement Wasserwerk R-05 der Stadt Altstätten müssen einzelne Artikel der Form halber an die Gemeindeordnung und das Gemeindegesetz angepasst werden. So darf beispielsweise der Begriff „Spezialfinanzierung“ nicht mehr verwendet werden, da die Technischen Betriebe eine eigenständige Verwaltungs- und Bestandesrechnung gemäss Verordnung über den Finanzhaushalt führen müssen.

Für die Kundinnen und Kunden ergeben sich keine Änderungen. Die erste Reglementsanpassung wurde durch den Stadtrat am 7. September 2015 erlassen und untersteht dem fakultativen Referendum. Es liegt vom 14. September bis 23. Oktober 2015 in der Stadtverwaltung Altstätten öffentlich auf.