Neue Vereinbarung mit Rüthi über die Beschulung der Kinder von Plona

12. November 2015
Mit der geplanten Gründung einer Einheitsgemeinde in Rüthi musste für die Ploner Kinder eine zukünftige Beschulungslösung gefunden werden. Es fanden Gespräche mit den Eltern von Plona, der Schule Lienz sowie eine Informationsveranstaltung in Lienz statt. Die Kinder von Plona sollen weiterhin in Rüthi beschult werden. Die neue Vereinbarung regelt die Bedingungen für die weitere Beschulung der Ploner Kinder in Rüthi. Die Vereinbarung untersteht dem fakultativen Referendum.
Aufgrund der geplanten Gründung der Einheitsgemeinde in Rüthi per 1. Januar 2017 verliert die Primarschulgemeinde Rüthi ihre Eigenständigkeit und damit auch die dazu gehörenden Ploner die Schulzugehörigkeit. Der Stadtrat Altstätten musste deshalb eine Beschulungslösung für die Kinder aus Plona suchen. In Gesprächen haben die Eltern aus Plona den Wunsch geäussert, ihre Kinder auch weiterhin in Rüthi zu beschulen. Dies vor allem aufgrund der heutigen Klassenstrukturen, des kürzeren Schulweges, der Klassengspänli sowie der gesellschaftlichen Ausrichtung nach Rüthi. Die Schule Lienz wurde in den Prozess miteinbezogen und konnte sich den Eltern aus Plona vorstellen. Die Bevölkerung aus Lienz wurde an einer Informationsveranstaltung über den Entscheid des Stadtrates informiert. Beim Entscheid des Stadtrates stand der Wunsch der Eltern im Vordergrund. Die Kostenstrukturen für die Beschulung der Kinder in Rüthi bleiben wie bisher bestehen. Die Variante der Integration der Ploner Kinder in der Schule Lienz hätte zu einer Kostenreduktion von rund Fr. 50‘000 geführt, sofern keine zusätzliche Klasse gebildet werden müsste. Wäre eine zusätzliche Klasse notwendig geworden, wäre die Variante einer Beschulung in Lienz jedoch teurer als die nun gewählte Lösung.

In der Vereinbarung ist unter anderem geregelt, dass jede Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Jahren die Vereinbarung auf Ende eines Schuljahres, erstmals auf Ende des Schuljahres 2020/21 schriftlich kündigen kann. Zudem kommt die Vereinbarung nur dann zum Tragen, wenn die Einheitsgemeinde in Rüthi rechtsgültig gegründet ist.

Der Beschluss des Stadtrates über den geplanten Abschluss der Beschulungsvereinbarung mit der Gemeinde Rüthi untersteht dem fakultativen Referendum. Die entsprechende Auflage findet vom 12. November bis 21. Dezember 2015 statt. Die Vereinbarung sowie der Beschluss des Stadtrates kann bei der Kanzlei eingesehen werden.