Bürgerversammlung der Stadt Altstätten vom 11. Mai 2016

12. Mai 2016
Die Bürgerversammlung genehmigte am 11. Mai 2016 die Jahresrechnung 2015 sowie den Kaufvorvertrag für den Kauf des Grundstückes Nr. 3018 im Gebiet Widen. Im Anschluss an die Bürgerversammlung wurde Bea und Wisi Untersander für ihr grossherziges Engagement im Vereinsleben und bei diversen Anlässen der Anerkennungspreis der Stadt Altstätten überreicht.
An der Bürgerversammlung der Stadt Altstätten vom 11. Mai 2016 im Sonnensaal nahmen 191 Stimmberechtigte teil. Die Teilnehmerzahl entspricht einer Stimmbeteiligung von 2.79 Prozent.

Jahresrechnung 2015
Die Bürgerschaft genehmigte die Jahresrechnung 2015 der Stadt Altstätten und der Technischen Betriebe Altstätten ohne Gegenstimme. Der Antrag des Stadtrates, den Rechnungsüberschuss der Stadt Altstätten von Fr. 4‘160‘570.69 als Einlage in das Eigenkapital (Reserve für künftige Aufwandüberschüsse) zu verwenden wurde ebenfalls einstimmig angenommen.

Gutachten Kauf Grundstück Nr. 3018 im Gebiet Widen
Die Bürgerschaft stimmte dem Kaufvorvertrag vom 23. Juni 2015 mit einem Kaufpreisrahmen von Fr. 2‘500‘000 für den Kauf des Grundstückes Nr. 3018 mit einer Fläche von 13‘050 m2 im Gebiet Widen durch die Politische Gemeinde, mehrheitlich zu.

In der allgemeinen Umfrage wurde der Stadtrat beauftragt, auf die nächste Budgetversammlung zu prüfen wie die Gewinnablieferung des Elektrizitätswerks (EW) für eine Senkung der Gemeindesteuern 2017 eingesetzt werden kann.

Anerkennungspreis
Der Anerkennungspreis der Stadt Altstätten wurde Bea und Wisi Untersander für ihr grossherziges Engagement im Vereinsleben und bei diversen Anlässen überreicht.

Protokoll Bürgerversammlung
Das Protokoll der Bürgerversammlung wird vom 26. Mai bis 8. Juni 2016 bei der Stadtkanzlei Altstätten (4. Stock, Rathausplatz 2) öffentlich aufgelegt. Innert der Auflagefrist kann jeder Stimmberechtigte sowie Personen, die schutzwürdige Interessen geltend machen können, beim Departement des Innern des Kantons St. Gallen Beschwerde gegen das Protokoll erheben.