Bundesasylzentrum Hädler - Abstimmungstermin festgelegt

16. September 2016
Der Stadtrat Altstätten hat die Vereinbarung über die Nutzung und den Betrieb eines möglichen künftigen Bundesasylzentrums im Hädler gutgeheissen und die Urnenabstimmung über den Verkauf der Parzelle Nr. 3411 im Hädler an die Schweizerische Eidgenossenschaft auf den 27. November 2016 festgelegt. Am gleichen Tag wird auch über das Referendum zur Einzonung der Parzelle im Hädler abgestimmt. Diese Einzonung ist eine Bedingung für den Verkauf der Parzelle an den Bund.
Nachdem im Frühjahr 2015 der Kaufvertrag für die Parzelle im Hädler und der Kaufrechtsvertrag der Stadt Altstätten für das Grundstück des heutigen Empfangs- und Verfahrenszentrum (EVZ) an der Bleichemühlerstrasse 6 abgeschlossen werden konnten, bildete der Stadtrat eine breit abgestützte Begleitgruppe. Diese Gruppe definierte einen umfassenden Katalog von priorisierten Forderungen und eine Verhandlungsstrategie, welche der Stadtrat unterstützte. Eine Delegation des Stadtrates verhandelte während der letzten rund zehn Monate mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM) und dem Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St. Gallen eine Vereinbarung über die Nutzung und den Betrieb des Bundesasylzentrums Altstätten im Hädler. Der Stadtrat bezog die Begleitgruppe regelmässig mit ein, so dass im Verhandlungsverlauf die Strategie der Stadt Altstätten überprüft und bei Bedarf den Begebenheiten angepasst werden konnte.

National- und Ständerat haben am 25. September 2015 eine Revision des Asylgesetzes verabschiedet, die an der Volksabstimmung vom 5. Juni 2016 mit einem Ja-Anteil von 66,8 Prozent gutgeheissen wurde. Ziel der Revision ist die umfassende Beschleunigung der Asylverfahren. Um diese umzusetzen zu können, muss der Bund seine Unterbringungskapazitäten und die Anzahl seiner Arbeitsplätze in den Bundesasylzentren erhöhen; nur so können alle notwendigen Verfahrensschritte integriert am selben Ort durchgeführt und die Wegweisungen derjenigen Personen, die kein Bleiberecht erhalten, rasch vollzogen werden. Dieses System wird Kantone und die Gemeinden bei der Betreuung und Unterbringung von Asylsuchenden entlasten und deren Kosten für allfällige Sozialhilfe und Integrationsmassnahmen senken. Künftig wird der Bund in sechs Verfahrensregionen Bundesasylzentren mit insgesamt 5‘000 Unterbringungsplätzen betreiben.

Um Asylverfahren wirtschaftlich durchführen zu können, muss eine Mindestgrösse von 350 Unterbringungsplätzen in Bundesasylzentren (BAZ) mit Verfahrensfunktion und von 250 Plätzen für die übrigen BAZ gegeben sein. In einem BAZ mit Verfahrensfunktion werden Asylgesuche eingereicht, geprüft und entschieden. Alle dazu nötigen Akteure befinden sich unter einem Dach. Ein Grossteil der Asylsuchenden bleibt für die Dauer des Verfahrens in diesen Zentren und wird nicht mehr wie heute an die Kantone überwiesen.

Das BAZ in Altstätten ist Teil des nationalen Konzepts. Geplant ist ein BAZ mit Verfahrensfunktion, in dem maximal 390 Asylsuchende und rund 110 Büroarbeitsplätze (ca. 90 Vollzeitstellen) untergebracht werden. Zusätzlich werden je 20 bis 25 Vollzeitstellen für die Betreuung und die Gewährleistung der Sicherheit im BAZ geschaffen. Das bestehende EVZ an der Bleichemühlestrasse in Altstätten kann aufgrund eingeschränkter Erweiterungsmöglichkeiten die geforderte Infrastruktur für ein Verfahrenszentrum nicht bereitstellen. Das EVZ würde innert sechs Monaten nach Inbetriebnahme eines neuen BAZ im Hädler geschlossen. Die bestehenden Gebäude und Anlagen auf dem Grundstück würden abgebrochen und entsorgt, so dass die Stadt Altstätten die Parzelle anschliessend erwerben kann.

Ein Neubau im Gebiet Hädler würde die räumlichen Beschränkungen am heutigen Standort beseitigen und zudem dem Anliegen der Stadt Altstätten entgegenkommen, die Wohngegend rund um das jetzige EVZ zu entlasten. Aus Sicht des SEM kann mit einem Neubau optimal auf die Infrastrukturbedürfnisse aufgrund der neuen Prozesse eingegangen werden. Des Weiteren zeichnen sich durch die Nähe zum Regionalgefängnis Synergien in verschiedenen Bereichen ab (bspw. Erschliessung des Geländes, Verpflegung, Administrativhaftplätze).

Der Stadtrat ist überzeugt, mit den getroffenen Vereinbarungen und dem Kauf- und Kaufrechtsvertrag mit einem Nettoertrag von CHF 6 Millionen eine gute und nachhaltige Lösung vorzulegen. Im Unterschied zur heutigen Situation bietet insbesondere die gemeinsame Vereinbarung Rechtssicherheit und eine Handhabe bei Problemen. Neben der Beschränkung auf maximal 390 Asylsuchende im BAZ Altstätten besteht auch die Sicherheit, dass in Altstätten kein weiteres Asylzentrum geführt werden darf. Im neuen BAZ Altstätten würden Tagesstrukturen (bspw. Beschäftigung, Sport- und Freizeitmöglichkeiten, Schulungen, etc.) angeboten. Die Beschulung schulpflichtiger Asylsuchender müsste zentrumsintern und ohne Kostenfolge für die Stadt Altstätten stattfinden. Der Kanton verpflichtet sich ausserdem, der Stadt Altstätten keine Asylsuchenden aus dem kantonalen Kontingent zuzuweisen. Eine Begleitgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Nachbarschaft des neuen Bundesasylzentrum, nahegelegenen Betrieben, lokalen Behörden, Polizei sowie dem Staatssekretariat für Migration SEM und der durch das SEM beauftragten Sicherheitsdienstleister und Betreuungsunternehmen beurteilt die Situation regelmässig und kann bei Bedarf Lösungen zur Behebung von Problemen einbringen.

Gemäss Vereinbarung realisiert der Bund in Altstätten ein Zentrum mit Verfahrensfunktion. Dies hat den Vorteil, dass sich ein Grossteil der im BAZ Altstätten untergebrachten Asylsuchenden in einem Asylverfahren befindet und entsprechend rund 110 Büroarbeitsplätze zur Durchführung dieser Verfahren geschaffen werden.

Sobald das Staatssekretariat für Migration SEM und die Regierung des Kantons St. Gallen der Vereinbarung zugestimmt haben, kann sie von allen Parteien unterzeichnet werden. Die Altstätter Stimmbürgerinnen und Stimmbürger können demnach am 27. November 2016 in Kenntnis aller Umstände an der Urne über den Verkauf der Parzelle im Hädler an die Schweizerische Eidgenossenschaft befinden.

Der Stadtrat wird die Bevölkerung zusammen mit dem Staatssekretariat für Migration sowie dem Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St. Gallen an einer Informationsveranstaltung am 26. Oktober 2016 informieren und Fragen beantworten. Ab ca. Mitte Oktober werden auf der Homepage der Stadt Altstätten Informationen wie das Abstimmungsgutachten, die Vereinbarung über die Nutzung und den Betrieb des Bundesasylzentrums Altstätten, den Kauf- und Kaufrechtsvertrag, etc. aufgeschaltet werden.