Neues Baureglement | Anpassung Parkreglement | Inkraftsetzung

30. September 2016
Baureglement
Das derzeit gültige Baureglement der Stadt Altstätten wurde am 27. September 1993 bzw. am 30. Mai 1994 vom Stadtrat erlassen und am 11. Juni 1996 vom Baudepartement des Kantons St. Gallen genehmigt.

Der Stadtrat Altstätten hat ein neues Baureglement erarbeitet. Damit soll den heutigen Anforderungen entsprochen und eine regionale Harmonisierung der kommunalen Bauvorschriften erreicht werden.

Das neu erarbeitete Baureglement der Stadt Altstätten basiert im Wesentlichen auf den Baureglementen der um- resp. naheliegenden Gemeinden Rüthi, Oberriet, Marbach und Rebstein und wurde mit kommunal-spezifischen Bestimmungen (z.B. mit den speziellen Bestimmungen der einzelnen Kernzonen) ergänzt.

Das Baureglement wurde vom 26. April 2016 bis 25. Mai 2016 öffentlich aufgelegt. Die Referendumsauflage erfolgte vom 13. Juni 2016 bis 22. Juli 2016.

Das Referendum ist innerhalb der gesetzlichen Frist nicht ergriffen worden. Das Baureglement hat damit Rechtsgültigkeit erlangt.

Das Baureglement tritt auf den 1. Oktober 2016 in Kraft.

Alle Baugesuche, welche bis und mit 30. September 2016 eingereicht worden sind, werden nach dem alten Baureglement beurteilt. Baugesuche, welche ab dem 1. Oktober 2016 eingereicht werden, werden nach dem neuen Baureglement beurteilt.

Parkplatzreglement
Aufgrund der neuen Bestimmungen im neuen Baureglement mussten auch einzelne Artikel des bestehenden Parkplatzreglementes angepasst werden. Die Anpassungen des Parkplatzreglementes unterlagen im Sinne von Art. 15/16 Gemeindeordnung der Stadt Altstätten (GO) dem fakultativen Referendum. Die Referendumsauflage wurde vom 28. April 2016 bis 6. Juni 2016 durchgeführt.

Das Referendum ist innerhalb der gesetzlichen Frist nicht ergriffen worden. Das Parkplatzreglement hat damit Rechtsgültigkeit erlangt.

Das Parkplatzreglement tritt auf den 1. Oktober 2016 in Kraft.