Fakultatives Referendum betreffend Heimreglement Haus Sonnengarten

12. Oktober 2016
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben am 5. Juni 2016 dem Kauf des Hauses Sonnengarten zugestimmt. Das Haus Sonnengarten soll ab 1. Januar 2017 als unselbständiges öffentlich-rechtliches Unternehmen geführt werden. Das entsprechende Heimreglement des Hauses Sonnengarten wird dem fakultativen Referendum unterstellt.
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben am 5. Juni 2016 an der Urne dem Kauf des Alters- und Pflegeheims Haus Sonnengarten, Grundstück Nr. 4612 mit Betriebsinventar für Fr. 9‘410‘000 inkl. Grundbuchgebühren sowie der Auflösung des Zweckverbandes Haus Sonnengarten bis spätestens Ende 2017 gemäss Gutachten und Antrag Stadtrat vom 4. April 2016 zugestimmt.

Der Betrieb des Hauses Sonnengarten wird per 31. Dezember 2016 seitens des Zweckverbandes eingestellt und ab 1. Januar 2017 durch die Stadt Altstätten geführt.

Es ist ein gesetzlicher Auftrag der Gemeinden ausreichend Heim- bzw. Pflegeplätze für die Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. Es ist deshalb geplant ab 1. Januar 2017 das Haus Sonnengarten als ein unselbständiges öffentlich-rechtliches Unternehmen (Gemeindeunternehmen) der Stadt Altstätten gemäss Gemeindegesetz Art. 125 zu führen. Als Gemeindeunternehmen verfügt das Haus Sonnengarten über einen eigenen Finanzhaushalt, der nach den Vorschriften über den Gemeindehaushalt geführt wird (Art. 128 GG). Ertragsüberschüsse werden nach kaufmännischen Grundsätzen für Abschreibungen und Rückstellungen verwendet. Der verbleibende Reingewinn wird dem allgemeinen Gemeindehaushalt zugewiesen. Aufwandüberschüsse werden vom Unternehmen und, soweit dies nicht möglich ist, vom allgemeinen Gemeindehaushalt gedeckt (Art. 130 GG).

Einige wichtige Punkte aus dem Heimreglement des Hauses Sonnengarten:
• Dem Stadtrat Altstätten obliegt die Oberaufsicht über den Betrieb und die Leitung des Hauses Sonnengarten. Er entscheidet in allen Fragen, für die keine andere Instanz zuständig ist. Der Stadtrat wählt die Betriebskommission mit den fünf Mitgliedern. Mindestens drei Mitglieder der Betriebskommission sind gemäss Art. 42 Gemeindeordnung der Stadt Altstätten Mitglieder des Stadtrates.
• Die Mitglieder der Betriebskommission decken mit ihren fachlichen Qualifikationen ein breites Fachwissen ab wie z.B. medizinischen, pflegerischen, sozialen, betriebswirtschaftlichen und juristischen Bereich oder Betreuungs- und Betagtenfragen. Die Heimleitung kann mit beratender Stimme zu den Sitzungen der Betriebskommission beigezogen werden.
• Über die Aufnahme von Bewohnenden entscheidet die Heimleitung in Absprache mit der Pflegedienstleitung.
• Für die bis zum 31. Dezember 2016 bereits aufgenommen Heimbewohner verändert sich nichts. Sie können weiterhin zu den allgemein gültigen Tarifen und Bedingungen im Haus Sonnengarten bleiben, ungeachtet aus welcher Wohngemeinde sie stammen.

Im Reglement sind die allgemeinen Bestimmungen, die Zuständigkeiten von Stadtrat, Betriebskommission und Heimleitung, die Begründung und Auflösung des Pensionsverhältnisses, die Taxen sowie die Rechte und Pflichten der Bewohnenden aufgeführt. Das Heimreglement tritt ab 1. Januar 2017 in Kraft.

Für das Personal des Hauses Sonnengarten ergeben sich mit dem Heimreglement keine Veränderungen. Sämtliche Mitarbeiter werden von der neuen Trägerschaft mit allen Rechten und Pflichten - dies bedeutet zu den bestehenden Anstellungsbedingungen und unter Wahrung des Besitzstandes wie zum Beispiel der Anzahl Dienstjahre - übernommen.

Das Heimreglement wurde vom Stadtrat am 10. Oktober 2016 genehmigt und untersteht dem fakultativen Referendum. Es wird vom 13. Oktober bis 21. November 2016 aufgelegt. Das Heimreglement kann bei der Stadtkanzlei, Rathaus 4. Stock oder unter www.altstaetten.ch (amtliche Publikationen) eingesehen werden.

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