Bürger können Zahl der Asylbewerber beschränken

9. November 2016
Im Leserbrief vom 5. November 2016 behauptet Ruedi Bartholet sen., dass sich der Bund über Verträge hinwegsetze und im heutigen Asylzentrum Kirlen bis zu 300 Asylsuchende unterbringe. Dies, obwohl die Anzahl auf 176 beschränkt sei.
Der Stadtrat Altstätten hält fest: Für den Betrieb des bestehenden Asylzentrums Kirlen besteht keine Vereinbarung zwischen dem Bund und der Stadt Altstätten. Aufgrund des vertragslosen Zustandes kann der Bund dort so viel Asylbewerbende unterbringen, wie er möchte bzw. feuerpolizeilich zugelassen sind. Zudem könnten der Bund und der Kanton in Altstätten momentan noch weitere Asylzentren eröffnen oder zusätzlich Personen aus dem kantonalen Kontingent der Stadt Altstätten zuweisen.
Eine Frage des Ortes und der Bedingungen
Am 27. November haben die Bürgerinnen und Bürger von Altstätten die Möglichkeit die Zahl der Asylbewerbenden in Altstätten nachhaltig zu beschränken. Sofern die Umzonung und der Verkauf des Grundstücks im Hädler angenommen werden, tritt eine Vereinbarung in Kraft. In dieser ist eine Obergrenze von 390 Plätzen im neuen Bundesasylzentrum (BAZ) im Hädler festgeschrieben. Zudem verpflichten sich der Kanton und der Bund in Altstätten keine weiteren Zentren zu betreiben. Zusätzlich werden Altstätten keine Asylsuchenden aus dem kantonalen Kontingent zugewiesen. Dies entlastet langfristig die Sozialausgaben von Altstätten. Deshalb ist der Stadtrat überzeugt, dass die Annahme der beiden Vorlagen für Altstätten die bessere Lösung ist. Für die Altstätterinnen und Altstätter stellt sich schliesslich nicht die Frage, ob sie ein Asylzentrum wollen oder nicht, sondern nur an welchem Standort und zu welchen Bedingungen.

Folgen einer Ablehnung
Die langfristigen Folgen einer Ablehnung beider oder einer der beiden Vorlagen sind heute nicht endgültig absehbar. Der Bund macht jedoch klar, dass er das heutige Asylzentrum an der Bleichemühlistrasse weiterbetreiben würde. Eine Machbarkeitsstudie des Bundes zeigt, dass die Kapazität des Gebäudes ohne grössere Umbauten auf über 300 Plätze erhöht werden könnte. Büros würden in diesem Fall zu Schlafräumen umfunktioniert. Aber auch Erweiterungs- und Umbauten sind in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen möglich. Sollte der Ersatzbau im Hädler nicht realisiert werden können, steht Altstätten gegenüber dem Bund und dem Kanton weiterhin vertragslos da und es könnten theoretisch weitere Zentren eröffnet werden. Für eine Entlastung bei der Zuweisung von Asylsuchenden aus dem kantonalen Kontingent wäre Altstätten weiterhin vom Entgegenkommen des Kantons und der Gemeinden abhängig.

Platzbedarf
Ein weiterer Kritikpunkt von Ruedi Bartholet sen. ist der grössere Platzbedarf des neuen BAZ Altstätten im Vergleich mit der heutigen Einrichtung. Da in Altstätten ein Bundesasylzentrum mit Verfahrensfunktion realisiert werden soll, werden für die Asylbewerbenden Beschäftigungs- und Schulungsprogramme wie auch Sport- und Freizeitmöglichkeiten angeboten, die einen höheren Platzbedarf mit sich ziehen.
Zudem werden im neuen Zentrum rund 135 Vollzeitstellen entstehen. Die Büroräumlichkeiten werden direkt im Zentrum untergebracht.

Nationale Asylpolitik
Mit den beiden Abstimmungsvorlagen vom 27. November kann die nationale Asylpolitik – welche im Übrigen vom Volk am 5. Juni 2016 mit 66.8 Prozent gutgeheissen wurde – nicht beeinflusst werden. Altstätten würde sich jedoch die Chance verbauen, verbindliche Verträge zu erhalten, welche die Rahmenbedingungen des Asylwesens in Altstätten langfristig absichern. Weiter würde bei einem Nein das Zentrum weiterhin mitten in einem Wohnquartier betrieben. Der Stadtrat ist überzeugt, dass eine Ablehnung der beiden Vorlagen mittel- bis langfristig negative Folgen für Altstätten hätte. Nur mit einem JA zur Umzonung und einem JA zum Verkauf der Parzelle im Hädler werden in Altstätten nachhaltige Rahmenbedingungen geschaffen.


Altstätten, 9. November 2016                           Stadtrat Altstätten