Stellungnahme zum Artikel KUH widerspricht dem Gutachten vom 12. November 2016

15. November 2016
In einer Medienmitteilung beanstandet das Komitee KUH „Keine Umzonung Hädler“ die Abstimmungsgutachten Teilzonenplan Hädler sowie Verkauf Grundstück Nr. 3411 im Hädler. Insbesondere seien ihre Argumente falsch wiedergegeben worden und der Stadtrat habe willkürlich Ergänzungen vorgenommen. Ausserdem sei der Beitrag der St. Galler Gemeinden nicht verbindlich zugesichert. Der Stadtrat widerspricht dieser Darstellung des Komitees KUH.
Die Stadt Altstätten hat dem Komitee „Keine Umzonung Hädler“ rechtzeitig die Möglichkeit gegeben, für das Abstimmungsgutachten eine kurze sachliche Stellungnahme zu verfassen. Das Komitee wurde darauf aufmerksam gemacht, dass wenn dieses von der Möglichkeit einer Stellungnahme keinen Gebrauch mache, die auf den Unterschriftenbogen enthaltene Begründung übernommen werde. Das Komitee KUH „Keine Umzonung Hädler“ hat keine Stellungnahme abgegeben. Es wurde deshalb der vollständige Text der Unterschriftenbogen übernommen. Darauf ist als erstes erwähnt „Umzonung für Industrie und Gewerbe Ja – für Asyltourismus Nein.“ Der Stadtrat hat den besagten Begründungstext korrekt im Gutachten wiedergegeben. Von Willkür des Stadtrates kann deshalb keine Rede sein.

Das Komitee KUH beklagt zudem, dass die von der Vereinigung St. Galler Gemeindepräsidentinnen und –präsidenten (VSGP) in Aussicht gestellten 1,45 Mio. Franken rechtlich nicht verbindlich zugesichert seien. Die Generalversammlung der VSGP hat am 29. Mai 2015 einer einmaligen Entschädigung über 1.45 Mio. Franken an die Stadt Altstätten bei Inbetriebnahme eines neuen BAZ Altstätten im Gebiet Hädler zugestimmt. Die unterzeichnete Vereinbarung zwischen der Stadt Altstätten und der VSGP liegt vor und kann von Stimmberechtigten der Stadt Altstätten auf der Stadtkanzlei, Rathaus, 4. Stock während den Öffnungszeiten eingesehen werden. Eine Zustimmung des Kantonsrates ist nicht notwendig.