Stellungnahme zum Artikel KUH widerspricht dem Gutachten vom 12. November 2016
Das Komitee KUH beklagt zudem, dass die von der Vereinigung St. Galler Gemeindepräsidentinnen und –präsidenten (VSGP) in Aussicht gestellten 1,45 Mio. Franken rechtlich nicht verbindlich zugesichert seien. Die Generalversammlung der VSGP hat am 29. Mai 2015 einer einmaligen Entschädigung über 1.45 Mio. Franken an die Stadt Altstätten bei Inbetriebnahme eines neuen BAZ Altstätten im Gebiet Hädler zugestimmt. Die unterzeichnete Vereinbarung zwischen der Stadt Altstätten und der VSGP liegt vor und kann von Stimmberechtigten der Stadt Altstätten auf der Stadtkanzlei, Rathaus, 4. Stock während den Öffnungszeiten eingesehen werden. Eine Zustimmung des Kantonsrates ist nicht notwendig.