Einführung Parkplatzgebühren an der Elsenackerstrasse
Der Stadtrat Altstätten hat beschlossen, die 13 signalisierten Parkplätze an der Elsenackerstrasse der öffentlichen Parkplatzbewirtschaftung zu unterstellen. Das Gebiet wird der Parkzone 2 zugewiesen; es gelten die entsprechenden Tarifzeiten und Gebühren. Die maximale Parkdauer beträgt 48 Stunden. Die Änderung tritt am 1. März in Kraft.
Zur Bezahlung der Parkplatzgebühren stehen zwei Parkuhren zu Verfügung. Zur bargeldlosen Bezahlung mit ParkingPay wird die Zone 29 / Elsenackerstrasse eingeführt. Weitere Informationen zu den Gebühren und zur bargeldlosen Bezahlung sind auf der Website der Stadt Altstätten zu finden (www.altstaetten.ch ; Suchbegriff „Parkbewilligungen“).