Neue Zwecksverbandsvereinbarung Zweckverband Kehrichtverwertung Rheintal KVR
Mit der Gesamtüberarbeitung liegt eine Vereinbarung vor, die den heutigen rechtlichen Gegebenheiten entspricht und auch die Situation der Zusammenarbeit unter den Gemeinden und dem Kanton Appenzell Innerrhoden für das Gebiet Oberegg klar regelt. Die Kompetenzen zwischen den Gemeinden, der Delegiertenversammlung und dem Verwaltungsrat wurde angepasst, sodass auch weiterhin eine effiziente Arbeit möglich ist und so schnell wie nötig auf Veränderungen reagiert werden kann. Der Verbandszweck wurde angepasst, dass dieser alle bestehenden Tätigkeiten einschliesst aber auch für künftige Entwicklungen offen formuliert ist.
Die Zweckverbandsvereinbarung untersteht in den 13 Rheintaler Gemeinden dem fakultativen Referendum. Die Vereinbarung tritt mit der Genehmigung durch die kantonalen Ämter in Kraft.
Die Referendumsvorlage liegt im Rathaus Altstätten, Stadtkanzlei, 4. OG, vom 24. Mai 2017 bis 3. Juli 2017 öffentlich auf.