Neue Zwecksverbandsvereinbarung Zweckverband Kehrichtverwertung Rheintal KVR

23. Mai 2017
Der Zweckverband Kehrichtverwertung Rheintal KVR hat die Zweckverbandsvereinbarung neu überarbeitet.
Der Zweckverband ist eine bestehende öffentlich-rechtliche Körperschaft, der die umweltgerechte Verwertung von Abfällen und Werkstoffen bezweckt. Neben den Rheintaler Gemeinden von Rüthi bis Rheineck, sind auch Reute AR, Walzenhausen AR und der Kanton Appenzell Innerrhoden für das Gebiet Oberegg AI im Zweckverband vertreten. Am 1. Januar 2010 ist das neue St. Galler Gemeindegesetz in Kraft getreten. Auch aus diesem Grund hat der Verwaltungsrat beschlossen, die aus dem Jahre 1994 stammende Zweckverbandsvereinbarung zu überarbeiten und den neuen gesetzlichen Grundlagen anzupassen. Die Delegiertenversammlung des Zweckverbandes hat die neue Vereinbarung am 14. März 2017 unter Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Organe der Verbandsgemeinden genehmigt.

Mit der Gesamtüberarbeitung liegt eine Vereinbarung vor, die den heutigen rechtlichen Gegebenheiten entspricht und auch die Situation der Zusammenarbeit unter den Gemeinden und dem Kanton Appenzell Innerrhoden für das Gebiet Oberegg klar regelt. Die Kompetenzen zwischen den Gemeinden, der Delegiertenversammlung und dem Verwaltungsrat wurde angepasst, sodass auch weiterhin eine effiziente Arbeit möglich ist und so schnell wie nötig auf Veränderungen reagiert werden kann. Der Verbandszweck wurde angepasst, dass dieser alle bestehenden Tätigkeiten einschliesst aber auch für künftige Entwicklungen offen formuliert ist.

Die Zweckverbandsvereinbarung untersteht in den 13 Rheintaler Gemeinden dem fakultativen Referendum. Die Vereinbarung tritt mit der Genehmigung durch die kantonalen Ämter in Kraft.

Die Referendumsvorlage liegt im Rathaus Altstätten, Stadtkanzlei, 4. OG, vom 24. Mai 2017 bis 3. Juli 2017 öffentlich auf.